Förderzuschuss ausgeweitet
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In den „Basis-Konditionen“ wird der Zuschuss neu eingeführt und beträgt hier 1,00 Prozent des Darlehensbetrages. In den besonders günstigen „Top-Konditionen“ erhöht die Rentenbank den Zuschuss von 1,00 Prozent auf 1,50 Prozent des Darlehensbetrages.
Der Förderzuschuss der Rentenbank wird zusammen mit dem Darlehen bei der Hausbank beantragt und einmalig ausgezahlt. Anschließend fallen wie bisher Zins und Tilgung an. Der Sollzinssatz liegt jetzt sowohl in den „Top-Konditionen“ als auch in den „Basis-Konditionen“ in der günstigsten Preisklasse (A) über alle Laufzeiten bei effektiv 1,00 Prozent.
Die Förderprogramme der Rentenbank richten sich unter anderem an Unternehmen der Agrar-, Ernährungs- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen im Bereich Fischerei oder erneuerbarer Energien und dienen der Finanzierung von Investitionen oder Betriebsmitteln.
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