
Ab in die Biotonne?
Dürfen Plastikverpackungen in den Biomüll? Kann beschichtetes Backpapier im Kompost entsorgt werden? Mit Werbeaussagen wie „kompostierbar“ oder „biologisch abbaubar“ erwecken manche Anbieter genau diesen Eindruck. Doch können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf diese Aussagen verlassen?
von Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Quelle Verbraucherzentrale BW erschienen am 22.01.2025„Kunststoffe haben im Biomüll nichts verloren, egal was auf der Verpackung steht“, fasst Vanessa Holste von der Verbraucherzentrale die Ergebnisse einer Untersuchung zusammen, „Anbieter täuschen die Verbraucher mit Werbeaussagen wie ‚kompostierbar’ oder ‚biologisch abbaubar’“. Insgesamt hat die Verbraucherzentrale für ihren Check 46 Produkte geprüft, die mit Aussagen oder Siegeln als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworben wurden. Unter den Produkten sind unter anderem Biomülltüten, Feuchttücher, Kaffeekapseln, beschichtetes Backpapier und Verpackungen.
Zwar zersetzen sich manche Kunststoffe unter bestimmten Bedingungen tatsächlich zu Kohlendioxid und Wasser – allerdings liegt der Bioabfall in industriellen Kompostieranlagen nur wenige Wochen, zu kurz für die ausreichende Zersetzung. „In den meisten Landkreisen in Baden-Württemberg sind die als kompostierbar oder biologisch abbaubar beworbenen Produkte in der Biotonne verboten oder nur mit Einschränkungen erlaubt“, sagt Holste.
Mit Siegeln und Werbeaussagen erwecken Hersteller den Eindruck, dass die Kunststoffe problemlos über den Biomüll oder den Kompost entsorgt werden können. Die Siegel, die die Verbraucherzentrale auf 18 der 46 untersuchten Produkte gefunden hat, sind alle private Siegel. „Es gibt derzeit keine gesetzliche Regelung, welche Kriterien Produkte erfüllen müssen, damit sie als kompostierbar gelten“, sagt Holste. „Die Siegel sind daher nichts weiter als zusätzliche Werbung.“
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