Verbraucher wünschen sich artgerechte Haltung für Rinder
Aus der Gesellschaft kommen zunehmend Forderungen nach höheren Tierwohlstandards. Entsprechend steigt der Druck auf die Erzeuger, den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) und die Molkereien. In einer Studie an der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf (HWST) wurde nun untersucht, welche Folgen Tierwohllabel für die Betriebe haben.
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So sieht der Koalitionsvertrag beispielsweise vor, die Anbindehaltung bis spätestens 2031 zu verbieten. Zudem plant das Bundesagrarministerium (BMEL) eine verpflichtende staatliche Tierhaltungskennzeichnung und der LEH habe, so die Wissenschaftler in der jetzt veröffentlichten Projektstudie, inzwischen eine eigene Haltungsformkennzeichnung initiiert.
Damit die Tierhalter den höheren Vorgaben der Tierwohllabel gerecht werden können, müssten, so ein Ergebnis der Studie, die Haltungsverfahren in der Milchviehhaltung angepasst werden. Für die Verbesserung des Tierwohls entstünden durch die Modernisierungsmaßnahmen allerdings enorme Kosten. Der Grund: Die bestehenden Tierwohllabel sind dabei vorwiegend auf die Haltung der Tiere ausgerichtet. Die Tierwohlprogramme bauen hierfür auf die gesetzlichen Mindestanforderungen auf. Zwischen den Tierwohllabeln seien dagegen nur geringe Unterschiede erkennbar. Die Tierwohllabel entwickelten sich nach aktuellem Stand mit zusätzlichen Kriterien beim Management und tierbezogenen Indikatoren weiter. Daraus lasse sich ein dynamischer Prozess ableiten.
Für die Studie wurde eine Übersicht über die existierenden Tierwohlprogramme in Deutschland erstellt. Gegenwärtig gibt es 22 verschiedene Tierwohllabel von 14 Institutionen (Stand April 2022). Eingang fanden Programme des LEH, von Verbänden, Molkereien und Fleischverarbeitern. Die Label wurden mit den geltenden relevanten Bundesgesetzen (Tierschutzgesetz, Tierschutznutztierhaltungsverordnung) verglichen. Dabei zeigte sich eine Konzentration auf die Haltungsvorgaben.
Lesen Sie den gesamten Beitrag in der aktuellen BWagrar-Ausgabe 6/2023.
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