Bundesinstitut für Risikobewertung
Kein Glyphosat in Muttermilch nachweisbar
Eine vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Auftrag gegebene Studie hat bestätigt, dass in Muttermilch keine Rückstände des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat nachweisbar sind. Das BfR beauftragte europaweit renommierte Forschungslabore, zwei unabhängige Analyseverfahren mit hoher Sensitivität zu entwickeln und damit 114 Muttermilchproben aus Niedersachsen und Bayern zu untersuchen.
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Im Juni 2015 berichteten Medien über Befunde von Glyphosat in 16 Muttermilchproben und bezeichneten diese Messergebnisse als „sehr besorgniserregend“. Das BfR äußerte wisssenschaftliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Ergebnisse und gab eine eigene Studie in Auftrag, um nachvollziehbare und abgesicherte Ergebnisse zu erzielen. Aufgrund der physikalisch-chemischen Eigenschaften von Glyphosat war kein relevanter Übergang des Wirkstoffes in Muttermilch zu erwarten und, wie bei Kuhmilch, wissenschaftlich auch bisher nicht belegt. Das BfR und die Nationale Stillkommission weisen darauf hin, dass Muttermilch nach wie vor die natürliche und damit beste Nahrung für Säuglinge ist. Mütter sollten sich nicht verunsichern lassen und wie bisher stillen.
Das BfR beauftragte für seine Studie zwei unabhängige, akkreditierte Labore, die über langjährige Erfahrungen in der Anwendung der derzeit sensitivsten analytischen Nachweismethoden für Pflanzenschutzmittelrückstände verfügen.
Wie vom BfR bereits erwartet, wurden in keiner der untersuchten Muttermilchproben Rückstände des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat oberhalb der Nachweisgrenze gemessen. Aufgrund dieser Ergebnisse sieht sich das BfR in seiner aus den physikalisch-chemischen Eigenschaften von Glyphosat und aus Daten zur Toxikokinetik und dem Metabolismus an Versuchs- und Nutztieren gewonnenen Auffassung bestätigt, dass kein relevanter Übergang dieses Wirkstoffes in die Muttermilch stattfindet. Dies hat auch Eingang in die EFSA-Schlussfolgerungen gefunden, die nun wissenschaftliche Grundlage des erneuten Genehmigungsverfahrens für Glyphosat auf europäischer Ebene sind.
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