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Zuckerrüben

Neue Rübenbewertung ab 2017

Ab diesem Jahr zahlt Südzucker die ganze Rübe – es gibt keinen Abzug mehr für den Rübenkopf. Der bisher geltende Göttinger Schätzrahmen, bei dem die Rüben unterhalb des grünen Blattansatzes geköpft wurden, wird somit ad acta gelegt. Minimalköpfen heißt die neue Devise. Dabei soll die Rübe nicht nur entblattet werden, sondern eine Schnittfläche etwa so groß wie ein Zweieurostück haben. Werden nur die Blätter entfernt, verschlechtert sich die Zuckerausbeute und erhöht die Verarbeitungskosten, was den Rübenpreis senkt. Entblattete Rüben lassen sich auch wesentlich schlechter lagern, da die Blätter wieder austreiben. Sind zu viele Blattreste im Erntegut, sanktioniert Südzucker entsprechend: Sind an 25 und 50 Prozent der Rüben grüne Blattanteile dran, werden 0,5 Euro je Tonne abgezogen, sind es über 50 Prozent, sind es bereits zwei Euro je Tonne.
Das Unternehmen begründet seine Entscheidung damit, dass sich die Qualität des Rübenkopfes sowie die Lagerfähigkeit in den letzten Jahren deutlich verbessert hat, sich die Hektarerträge erhöht haben und der Minimalschnitt in die Praxis Einzug hält. Es sei ein guter Kompromiss zwischen dem Anliegen der Anbauer, möglichst viel gute Rübenmasse anzuliefern, und den Ansprüchen der Zuckerfabrik, effizient Zucker daraus zu gewinnen. Südzucker ist in Europa bisher das einzige Unternehmen, das den Kopf bezahlt

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So muss die Rübe nicht mehr geköpft werden. Ab 2017 reicht der Minimalschnitt.
So muss die Rübe nicht mehr geköpft werden. Ab 2017 reicht der Minimalschnitt.pixabay.com
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