Die Verbesserung von Rahmenbedingungen immer im Blick
Von der Grundpreisempfehlung Saatgetreide über Neues zu Abschlussvermehrerverträgen bis hin zum Beizgeräte-TÜV reichten die Aufgaben und Tätigkeiten des Verbands baden-Württembergischer Saatgutvermehrer (VbwS) in den zurückliegenden Monaten. Darüber berichtete VbwS-Geschäftsführer Marco Eberle auf der Fachversammlung Saatgutgetreide und Futterpflanzen des Verbands in Eppingen.
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Bei der Grundpreisempfehlung Saatgetreide sah sich der VbwS vor einer schwierigen Situation. Der Preis hatte sich die ganze Zeit in der Matif-Notierung orientiert, was im Herbst nicht mehr mit den Erfordernissen des Markt zusammenpasste, so Eberle. Man wollte nicht nach oben überziehen und setzte so den Preis niedriger an.
Hinsichtlich der Abschlussvermehrer-Verträge wies Eberle darauf hin, dass der Kombi-Vermehrer-Vertrag Getreide und grobkörnige Leguminosen ganz neu direkt mit dem Vermehrer abgeschlossen wird. Der Züchter ist in der Kontrakt-Pflicht, kann diese aber auch an VO-Firmen übertragen. Neu ist auch: Wird ein Antrag auf Eigenentnahme gestellt und diesem nicht in fünf Tagen widersprochen, so gilt die Absprache. Die STV-Abnahme kann über den Verband gemacht werden, der Prüfer muss nicht unbedingt auf die Betriebe gehen. Das ist eine weitere Vereinfachung für die Verbandsmitglieder.
Hinsichtlich der SeedGuard-Auditierung konnte erreicht werden, dass die Kontrollstelle bei Herrn Friesdorf bei der AdiaZert genehmigt wurde.
Eberle wies auf den Beizgeräte-TÜV hin. Es zeichne sich ab, dass man diesen bis 2020 haben müsse. Vorgesehen sei beispielsweise, dass der Saatgutstrom unterbrochen werden muss, wenn der Beizmittelstrom unterbrochen ist. Bis jetzt gebe es noch keinen Entwurf. Dieser TÜV muss in der Folge danach immer wieder erneuert werden.
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