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Pflanzenschutz aktuell

In Zuckerrüben 2. NAK durchführen

Wenn es weiterhin trocken bleibt, müssen die blattaktiven Mittel die Hauptlast im Pflanzenschutz der Zuckerrüben tragen. Lesen Sie hier, was es beim 2. NAK zu beachten gibt.
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J. Klein
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Die Zuckerrübenbestände müssen regelmäßig kontrolliert werden. Gegen die erneut aufgelaufenen Unkräuter sind die wirksamen Mischpartner für die Tankmischung zu wählen (Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2018“ in Tabelle 29 auf Seite 34). Wenn es weiterhin trocken bleibt, müssen die blattaktiven Mittel die Hauptlast tragen.

Vorsicht mit Chloridazon

Wegen des Eintrages von Abbauprodukten des Wirkstoffes Chloridazon ins Grundwasser wird die Anwendung von Mitteln mit diesem Wirkstoff (Betoxon 65 WDG, Pyroquin Ultra, Rebell Ultra und Terlin DF) nicht mehr empfohlen. In Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL.-, Problem- und Sanierungsgebieten) sollte der freiwillige Verzicht zum Schutz des Grundwassers unbedingt eingehalten werden.

Leider wurde auch im vergangenen Jahr die Vereinbarung nicht von allen Landwirten eingehalten. Wenn die hohe Belastung des Grundwassers anhält oder sogar zunimmt, muss, wie im Wasserschutzgebiet Killingsäcker, befindlich in den Gemarkungen Öhringen-Büttelbronn, Öhringen Schwöllbronn und Zweiflingen-Westernbach, mit einem Verbot des Wirkstoffes Chloridazon in weiteren Wasserschutzgebieten und Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen gerechnet werden (NG301-1).

Hier ist Chloridazon verboten

Aufgrund der Anwendungsbestimmung NG415 ist auf allen sandigen Böden (weniger als 17 % Ton und weniger als 50 % Schluff) die Anwendung von Chloridazon verboten. Ohne Bodengutachten gilt das Verbot auf allen Böden mit weniger als 17 % Ton, also auch auf sandigem und lehmigem Schluff! Im Ergebnis der EUF-Untersuchung ist die Anwendbarkeit von Chloridazon angegeben.

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