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Landkreise verbieten Wasserentnahme

Keine Bewässerung aus Oberflächengewässer

Viele Wasserstände von Bächen und Flüssen sind in einem kritischen Bereich angekommen. Der Landkreis Ravensburg und der Bodenseekreis haben daher ab heute ein generelles Wasserentnahmeverbot erlassen.
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Aus dem Bodensee darf vorläufig noch Wasser entnommen werden.
Aus dem Bodensee darf vorläufig noch Wasser entnommen werden.Rueß
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„Durch die anhaltende Trockenheit und die weiterhin hochsommerlichen Temperaturen sind die Wasserstände von Bächen und Flüssen so zurückgegangen, dass ein generelles Wasserentnahmeverbot unausweichlich war“, erklärt Irmtraud Schuster, Dezernentin für Umwelt und Technik beim Landratsamt Bodenseekreis.

Verbot für alle Entnahmestellen, Ausnahme ist der Bodensee

Das Entnahmeverbot gilt sowohl für alle Wasserentnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs als auch für alle bisher genehmigten Wasserentnahmen, wie für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Flächen. Betroffen sind alle Wasserentnahmen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen als auch Weihern und Seen. Derzeit vom Verbot ausgenommen sind lediglich die Entnahmen aus dem Bodensee und aus dem Grundwasser im genehmigten Umfang.

Die Kreisbehörde in Ravensburg betont, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist.

Landwirten wird geraten, bei der Versorgung von Jungpflanzen auf die öffentliche Wasserversorgung zurückzugreifen. Werden größere Wassermengen benötigt, sollten sich die Landwirte direkt mit dem örtlichen Wasserversorgungsunternehmen in Verbindung setzen.

Das Entnahmeverbot gilt nicht für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen aus oberirdischen Gewässern.

Zur amtlichen Bekanntmachung des Landkreises Ravensburg

Bußgelder bis 10.000 Euro bei Missachtung

Die Allgemeinverfügung im Kreis Ravensburg und dem Bodenseekreis untersagen Entnahmen zunächst für zwei Wochen bis zum 14.08.2018. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert, so das Landratsamt, das zugleich darauf hinweist, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Die anhaltend hochsommerlichen Temperaturen und die niedrigen Pegelstände führen zu sehr hohen Wassertemperaturen und in der Folge zu einem verringerten Sauerstoffgehalt, was insbesondere den Fischen große Probleme macht. In kleineren Gewässern haben nach Auskunft der Fischereibehörde beim Regierungspräsidium Tübingen zwischenzeitlich schon Notabfischungen stattgefunden.

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