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Düngeverordnung

Nährstoffvergleich bis 31. März abschließen

"Der Betriebsinhaber hat jährlich einen betrieblichen Nährstoffvergleich als Flächenbilanz oder aggregierte Schlagbilanz für Stickstoff und Phosphat bis spätestens 31. März des Folgejahres für das abgelaufene Düngejahr (Wirtschafts- oder Kalenderjahr) zu erstellen" - so heißt es in Anlage 5 der Düngeverordnung. Hier erfahren Sie, wie und wo man einen Nährstoffvergleich für seinen Betrieb erstellt.
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J.Klein/pixabay/S. Schweihofer
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Die Aufstellung einer Nährstoffbilanz für den Betrieb war in der Vergangenheit mit einer Excel-Tabelle möglich. Das ist nicht mehr der Fall. Aktuell ist die Berechnung vor dem 31. März auf dem Online-Portal "Düngung-BW" freigeschaltet.

Mit einem Klick auf diese Zeile gelangen Sie zum Düngeportal "Düngung-BW"

  1. Auf der Seite melden Sie sich mit Ihrer Betriebsnummer und der PIN-Nummer an.
  2. Unter "Dienste -> Nährstoffvergleich und Stoffstrombilanz -> Neue Bilanz" legen Sie einen Vergleich an, beispielsweise für das Kalenderjahr 2020.
  3. Hilfe bei der Eingabe erhalten Sie mit der Anleitung zu Düngung-BW ab Seite 30. Achtung: Die Anleitung lässt sich erst nach der Anmeldung auf "Düngung-BW" öffnen. Einige Hinweise aus der Anleitung finden Sie hier:

  • Wer Rinder, Schafe, Ziegen oder Gehegewild hält, muss seine Tierzahlen eingeben, damit so die Erträge der Grobfutterflächen hochgerechnet werden können.
  • Stroh, das aufgenommen und zur Einstreu verwendet wird, muss man unter "Aufnahme organischer Dünger" eintragen.
  • Die Milch- oder Mastleistungen von Tieren werden stufenweise eingegeben. Die nächsthöhere Leistungsstufe darf erst ausgewählt werden, wenn diese überschritten wird. Runden geht nicht. Beispiel: Milchleistung 6700 kg pro Tier und Jahr -> Auswahl von Leistungsklasse 6000 kg.

Wer muss eine Stoffstrombilanz erstellen?

Wer sich fragt, ob er eine Stoffstrombilanz erstellen muss, findet dafür einen passenden Entscheidungsbaum beim LTZ Augustenberg. Wer eine Stoffstrombilanz erstellt, muss gegenüber dem Nährstoffvergleich weitere Daten zu Tierbewegungen, Einkäufen von Betriebsmitteln wie Dünger oder Saatgut sowie Leguminosenanbau vorhalten.

Probeweise kann sich die Erstellung einer Stoffstrombilanz schon jetzt auf freiwilliger Basis lohnen, obwohl es Arbeit bedeutet. Wenn die Bilanzierung in Zukunft verpflichtend für alle Betriebe kommt, schadet es nicht, schon heute den Stand des Betriebes einzuschätzen und entsprechend reagieren zu können.

Mit Klick auf diese Zeile gelangen Sie zum Entscheidungsbaum.

Die Berechnung der Stoffstrombilanz erfolgt über das gleiche Formular wie beim Nährstoffvergleich auf www.duengung-bw.de

Fehler: PIN oder Registriernummer unbekannt

Für die Anmeldung gelten dieselben Daten wie für den gemeinsamen Antrag auf FIONA oder für HI-Tier. Sollten die Registriernummer oder die PIN nach der Eingabe eine Fehlermeldung erzeugen oder haben Sie die Daten zur Anmeldung vergessen, sollten Sie sich an die zuständige Behörde wenden.

Wo Sie nach Ihrer Registriernummer oder PIN fragen können, erfahren Sie mit einem Klick auf diese Zeile.

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