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Pflanzenschutz aktuell

Rüssler und Mücken fliegen

Die Zeit, in der Rapsglanzkäfer in den Beständen Schäden verursacht haben, sind vorbei. Dafür gilt es nun, auf den Flug von Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke zu achten.
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Mit dem Beginn der Rapsblüte schädigt der Rapsglanzkäfer nicht mehr, es sei denn, dass Starkbefall vorliegt. Es ist aber auf Befall durch Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke zu achten. Die Bekämpfungsschwelle für den Kohlschotenrüssler ist überschritten, wenn beim Abklopfen in eine Schale 1 Käfer/Pflanze festgestellt wird. Kohlschotenrüssler und Kohlschotenmücke führen zu wirtschaftlichen Schäden, wenn

  • 1 Mücke/4 Pflanzen und
  • 1 Käfer/2 Pflanzen

am Feldrand zu finden sind. Zur Bekämpfung dieser Schotenschädlinge reichen in der Regel rechtzeitige Randbehandlungen aus.

Bienenschutz zählt

Bei der Anwendung von Insektiziden in die Rapsblüte sind die Bestimmungen der Bienenschutz-Verordnung zu beachten. Generell sollten die Anwendungen in blühenden Beständen abends nach dem täglichen Bienenflug erfolgen (Auflage NN410). Pflanzenschutzmittel gegen Schotenschädlinge sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2019“ in Tab. 19 auf Seite 28 zu finden.

Auf Flächen mit hoher Ertragserwartung und häufigem Anbau von Raps in der Fruchtfolge kann eine Bekämpfung des Rapskrebses in der Vollblüte erforderlich werden. Niederschläge begünstigen die Infektion. Entscheidungshilfen geben die Warndienste der Landratsämter und die „Sklerotinia in Winterraps-Prognose“ (SkleroPro) unter www.isip.de.

Droplegdüsen und Tankmischungen

Durch eine Behandlung vor der Vollblüte oder durch den Einsatz von Droplegdüsen gelangen weniger Pflanzenschutzmittel auf die Blüten und die Rückstände im Honig werden reduziert. Die zugelassenen Mittel sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2019“ in Tab. 18 auf Seite 27 zu finden.

Tankmischungen von Biscaya mit Azol-Fungiziden sind bienengefährlich (B1) und in blühenden Beständen verboten! Nur Tankmischungen mit Azol-Fungiziden, die die Auflage NB6645 haben, z.B. Propulse, bleiben nicht bienengefährlich (B4) und dürfen auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen gespritzt werden.

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