Dem Pflaumenwickler geht es an den Kragen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherhei (BVL) hat das folgende Mittel für Notfallsituationen nach Artikel 53 zugelassen:
Insegar (Wirkstoff: Fenoxycarb) ist gegen Eier und schlüpfende Larven des Pflaumenwicklers in Pflaume, Zwetschge und Mirabelle (Spätsorten) im Freiland für 120 Tage zugelassen. Das Mittel darf ab dem 15. Mai bis 11. September 2019 in den Entwicklungsstadien BBCH 72 bis 85 nach festgestelltem Befall und Warndienstaufruf mit 0,2 kg/ha in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 0,6 kg/ha) gesprüht werden. Maximal 1,2 kg/ha bei zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen. Wartezeit: 28 Tage.
Vorsicht bienengefährlich
Insegar ist bienengefährlich. Das Mittel darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Die Anwendung auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Geräte erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 90 % - 20 m.
Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das mindestens in die Abdriftminderungsklasse 95 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die angrenzenden Saumstrukturen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.
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