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Notfallzulassung nach Art. 53

Falscher Mehltau im Gemüsebau

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Pflanzenschutzmittel Proplant (Wirkstoff: Propamocarb) eine Zulassung gegen Falschen Mehltau an Kopfkohl (Weißkohl, Rotkohl, Spitzkohl und Wirsingkohl) sowie an Kohlrabi im Freiland vom 2. Oktober 2025 bis 29. Januar 2026 erteilt.

von Dr. Jonathan Mühleisen, Pflanzenschutzdienst am Regierungspräsidium Stuttgart erschienen am 13.10.2025
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Das Pflanzenschutzmittel Proplant darf ab BBCH 13 bis BBCH 39 bei Infektionsgefahr beziehungsweise ab Warndiensthinweis bis zu 3-mal bei Kopfkohl und bis zu 2-mal bei Kohlrabi gegen Falschen Mehltau im Abstand von mindestens 7 Tagen mit einem Aufwand Liter/ha in 400 bis Liter Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit beträgt 14 Tage.

Zusätzlich hat das BVL für das Pflanzenschutzmittel Curzate 60 WG (Wirkstoff: Cymoxanil) vom 2. Oktober 2025 bis 29. Januar 2026 eine Zulassung gegen Falschen Mehltau an Zucchini im Freiland erteilt.

Das Pflanzenschutzmittel Curzate 60 WG darf ab BBCH 77 bis BBCH 87 bei Infektionsgefahr beziehungsweise ab Warndiensthinweis bis zu 4-mal gegen Falschen Mehltau im Abstand von mindestens 7 Tagen mit einem Aufwand kg/ha in Liter Wasser/ha gespritzt oder gesprüht werden. Die Wartezeit beträgt 3 Tage. Anwendungsbestimmungen zum Anwenderschutz, Gewässerschutz und Schutz des Naturhaushaltes sind jeweils zu beachten.

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