Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz aktuell

Notfallzulassungen für Brombeeren und Steinobstbestände

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat zwei Mittel für Notfallsituationen in Sonderkulturen zugelassen.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
BVL/Minardi
Artikel teilen:
  • Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) für Notfallsituationen gegen Maulbeerschildlaus, Rote Austernschildlaus, San José-Schildlaus, Gemeine Napfschildlaus und Kleine Runde Schalenschildlaus in Steinobst vom 10. Mai bis zum 7. September 2019 für 120 Tage zugelassen. Nach der Blüte (ab BBCH 69) kann nach Warndienstaufruf mit 0,75 l/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 2,25 l/ha) in maximal 500 l Wasser/ha je m Kronenhöhe gesprüht werden. Es sind maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich. Wartezeit: 21 Tage. Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
  • ABC-V14 (Wirkstoff: Cydia pomonella-Granulosevirus Isolat V14) ist erneut gegen den Apfelwickler in Kernobst vom 16. Mai bis zum 12. September 2019 zugelassen. Ab dem Schlüpfen der ersten Larven können maximal 10 Behandlungen mit 0,05 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 400 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (maximal 2 m Kronenhöhe) durchgeführt werden. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt maximal 8 sonnige Tage. Wartezeit: F.
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.