Wartezeit für Askon verlängern
In aktuellen Versuchen wurden in Grünkohl 14 Tage nach der Anwendung zu hohe Rückstandsmengen des Wirkstoffes Difenoconazol festgestellt. Aus der Praxis sind bisher keine vergleichbaren Überschreitungen bekannt. Bei den festgestellten Werten besteht kein gesundheitliches Risiko für den Verbraucher.
Syngenta hat bereits einen Antrag zur Festsetzung einer neuen Rückstandshöchstmenge von 6 mg/kg Difenoconazol in Blattkohlen eingereicht. Als Übergangslösung schlägt Syngenta vor, bei der Anwendung von Askon in Grünkohl, Chinakohl und Pak Choi die Wartezeit von 14 auf 21 Tage zu verlängern. Eine entsprechende Anfrage wurde bereits an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gesandt. Syngenta empfiehlt, bei Anwendung von Askon in Blattkohlen ab sofort vorsorglich eine Wartezeit von 21 Tagen einzuhalten.
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