Störenfriede im Feld
Feldmäuse treten lokal stärker auf. Raps- und pfluglos bestellte Wintergetreideflächen mit Vorkultur Getreide oder Raps, sowie Wiesen und Weiden sollten deshalb auf Befall kontrolliert werden.
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Ein Befall ist jetzt bei der niedrigen Vegetation gut festzustellen. Auf befallenem Grünland sollte das Gras vor dem Winter kurz gehalten werden.
Die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme muss durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt werden (NS648). Ein für Ackerbau und Grünland geeignetes Verfahren ist die Lochtretmethode. Auf 2 x 250 m² (16 m x 16 m) werden alle Mauselöcher zugetreten. Nach 24 Stunden sind die wieder geöffneten Löcher zu zählen. Der Bekämpfungsrichtwert liegt für Wintergetreide und Raps bei 5 bis 8, bei Grünland bei 11 geöffneten Löchern je Kontrollfläche.
Worauf Sie bei der direkten Bekämpfung achten müssen
Die einzige Möglichkeit einer direkten Bekämpfung ist nach Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes das verdeckte Ausbringen von Feldmausködern mit der Legeflinte in die offenen Feldmauslöcher oder mit geeigneten Köderstationen. Es dürfen auf keinen Fall Köder an der Oberfläche liegen bleiben (NT664, NT680). Im Winter ist aufgrund des geringen Nahrungsangebotes mit einer guten Wirkung zu rechnen. Bei Regen oder starker Feuchtigkeit entwickelt sich jedoch aus dem Giftweizen bzw. den Giftlinsen ein Gas, das abstoßend auf die Mäuse wirken kann. Deshalb muss bei Ausbringung mit der Legeflinte eine trockene Periode von mindestens 3 bis 4 Tagen abgewartet werden.
Zudem sind die Anwendungsbestimmung NT649 (keine Anwendung auf vegetationsfreien Flächen, um eine Aufnahme durch Wild oder Vögel zu erschweren) und die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit konkretisierten Anwendungsbestimmungen NT820-1 bis 3 und NT802-1 und NT803-1 einzuhalten (siehe Newsletter 46).
Mittelempfehlungen stehen im Merkblatt Integrierter Pflanzenschutz 2019 in Tab. 3 auf S. 11.
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