Zulassungen: Ende aufgeschoben
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Für eines der Pflanzenschutzmittel hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg festgestellt, dass der Widerspruch gegen die Befristung der Zulassung kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat. Die Dauer der aufschiebenden Wirkung besteht längstens bis ein Jahr nach Ablauf der Wirkstoffgenehmigung.
Da es sich um einen feststellenden Beschluss handelt, ist er auf alle Pflanzenschutzmittel übertragbar, bei denen Widerspruch oder Klage gegen die Befristung der Zulassung eingelegt wurde.
Eine Auswahl betroffener Pflanzenschutzmittel ist in der Tabelle zusammengestellt. Wenn das BVL abschließend über die Widersprüche entscheidet, wird ein neues Zulassungsende bekannt geben.
Pflanzenschutzmittel | Wirkstoffe | derzeit gültiges Zulassungsende |
---|---|---|
Belkar | Picloram + Halauxifen-methyl | 31.12.2021 |
Benevia | Cyantraniliprole | 14.09.2027 |
Biathlon 4D | Florasulam + Tritosulfuron | 30.11.2021 |
Gajus | Picloram + Pethoxamid | 31.01.2020 |
Lodin | Fluroxypyr | 31.12.2025 |
Movento OD 150 | Spirotetramat | 30.04.2025 |
Primus Perfect | Clopyralid + Florasulam | 30.04.2021 |
Rimuron 25 WG | Rimsulfuron | 30.04.2021 |
Tanaris | Quinmerac + Dimethenamid-P | 31.10.2020 |
Tramat 500 | Ethofumesat | 31.10.2032 |
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