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Pflanzenschutz aktuell

Zulassungen: Ende aufgeschoben

Das Umweltbundesamt hat sein Einvernehmen für die Zulassung von bestimmten Pflanzenschutzmitteln an die Erteilung von Anwendungsbestimmungen zur Biodiversität geknüpft. Diese Bestimmungen sollten ab 1. Januar 2020 gelten. Da das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) diese aber als rechtswidrig eingestuft hat, sind die Zulassungen ohne die Anwendungsbestimmungen und zeitlich befristet bis 31. Dezember 2019 erteilt worden. Gegen diese Befristung haben die betroffenen Antragsteller Widerspruch oder Klage eingereicht. Das Ergebnis lesen Sie hier.
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BVL/J. Klein
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Für eines der Pflanzenschutzmittel hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg festgestellt, dass der Widerspruch gegen die Befristung der Zulassung kraft Gesetzes aufschiebende Wirkung hat. Die Dauer der aufschiebenden Wirkung besteht längstens bis ein Jahr nach Ablauf der Wirkstoffgenehmigung.

Da es sich um einen feststellenden Beschluss handelt, ist er auf alle Pflanzenschutzmittel übertragbar, bei denen Widerspruch oder Klage gegen die Befristung der Zulassung eingelegt wurde.
Eine Auswahl betroffener Pflanzenschutzmittel ist in der Tabelle zusammengestellt. Wenn das BVL abschließend über die Widersprüche entscheidet, wird ein neues Zulassungsende bekannt geben.


PflanzenschutzmittelWirkstoffederzeit gültiges Zulassungsende
BelkarPicloram + Halauxifen-methyl31.12.2021
BeneviaCyantraniliprole14.09.2027
Biathlon 4DFlorasulam + Tritosulfuron30.11.2021
GajusPicloram + Pethoxamid31.01.2020
LodinFluroxypyr31.12.2025
Movento OD 150Spirotetramat30.04.2025
Primus PerfectClopyralid + Florasulam30.04.2021
Rimuron 25 WGRimsulfuron30.04.2021
TanarisQuinmerac + Dimethenamid-P31.10.2020
Tramat 500Ethofumesat31.10.2032
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