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Pflanzenschutz aktuell

Zulassungen für den Notfall

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Mittel für die Kulturen Kartoffel und Ölkürbis für den Notfall nach Artikel 53 zugelassen. Hier lesen Sie, welche Substanzen und Schädlinge betroffen sind.
Veröffentlicht am
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J. Klein
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  • Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat Promanal HP (Wirkstoff: Paraffinöl) gegen Blattläuse als Virusvektoren in Kartoffel zur Pflanzguterzeugung ab dem 20. April bis zum 17. August 2020 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle in den Stadien BBCH 10 bis 24 maximal dreimal im Abstand von 3 Tagen mit 3,5 l/ha, in den Stadien BBCH 25 bis 91 maximal zweimal im Abstand von 7 Tagen mit 7 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Wartezeit: F. Auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss ein Mindestabstand von 10 Metern eingehalten werden. Mit verlustmindernden Geräten gilt ein reduzierter Abstand von 5 Metern.
  • Für Olie-H (Wirkstoff: Paraffinöl) wurde die Zulassung gegen Blattläuse als Virusvektoren in Kartoffel zur Pflanzguterzeugung vom 4. Mai bis zum 1. September 2020 befristet für 120 Tage erteilt. Das Mittel kann nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle mit 6,25 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Es sind maximal 5 Behandlungen im Abstand von 3 Tagen zwischen 1. und 2. Behandlung, danach von mindestens 7 Tagen zulässig. Wartezeit: F. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 75 Prozent - 20 m, 90 Prozent - 10 m.
  • Merpan 80WDG (Wirkstoff: Captan) ist gegen Auflaufkrankheiten in Ölkürbis zur Ölgewinnung und zum Verzehr vom 20. April bis zum 17. August 2020 für jeweils 120 Tage zugelassen. Die Saatgutbehandlung kann mit 250 g/100 kg Saatgut (5 kg Saatgut/ ha) erfolgen. Wartezeit. F.
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