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Pflanzenschutz aktuell

Sommergerste abschließend behandeln und Wachstumsregler prüfen

In der Regel ist in der Sommergerste eine Wachstumsregulierung nicht nötig. In noch gesunden Beständen sollte die Abschlussbehandlung durchgeführt werden, wenn das Fahnenblatt ausgebildet ist. Auf bereits behandelten Flächen ist spätestens beim Grannenspitzen die abschließende Behandlung mit einem gegen Ramularia wirksamen Mittel erforderlich.
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J. Klein
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In der Regel ist in der Sommergerste eine Wachstumsregulierung nicht nötig. Aufgrund der Niederschläge nach der langen Trockenperiode wird jetzt jedoch viel Stickstoff verfügbar. In Beständen mit weniger standfesten Sorten und hoher Bestandesdichte ist deshalb zu prüfen, ob ein Einsatz von Wachstumsreglern erforderlich ist. Eine Anwendung sollte, Ethephon-Mittel ausgenommen, bevorzugt im Ein- bis Zwei-Knoten-Stadium erfolgen. Wenn in anfälligen Sorten, beispielsweise Avalon, Mehltau- oder Blattfleckenbefall festzustellen sind, kann ein Fungizid zugemischt werden.

In noch gesunden Beständen sollte die Abschlussbehandlung durchgeführt werden, wenn das Fahnenblatt ausgebildet ist. Auf bereits behandelten Flächen ist spätestens beim Grannenspitzen die abschließende Behandlung mit einem gegen Ramularia wirksamen Mittel erforderlich. Geeignete Mittel sind im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2020“ in Tabelle 22 auf den Seiten 46 und 47 zusammengestellt. Die Aufbrauchfrist für Chlorthalonil-Mittel endet am 20. Mai 2020. Deshalb stehen sie zur Abschlussbehandlung in der Sommergerste nicht mehr zur Verfügung.

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