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Pflanzenschutz aktuell

Notfallzulassung bei Blattflecken

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine Notfallzulassung für Cercospora-Blattflecken in Zuckerrüben und gegen die Kifschessigfliege erteilt. Die Details erfahren Sie hier.
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Ganninger-Hauck
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  • Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat eine Notfallzulassung für Tridex DG Raincoat (Wirkstoff: Mancozeb) gegen Cercospora-Blattflecken in Zuckerrüben für die Zeit vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2020 erteilt. Das Mittel kann zur Verhinderung einer weiteren Resistenzentwicklung in Tankmischung, zum Beispiel mit Azolfungiziden, ab Bestandesschluss (BBCH 39 bis 45) mit zwei kg/ha in 300 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Es sind maximal drei Behandlungen möglich. Wartezeit: 28 Tage. Anwendung in Nachbarschaft zu Oberflächengewässern nur mit einem verlustmindernden Gerät. Folgende Abstände sind einzuhalten: Abdriftminderungsklasse 90 Prozent - 15 m (NW607-1).
  • Für SpinTor (Wirkstoff: Spinosad) wurde die Zulassung für Anwendungen gegen die Kirschessigfliege in Süß- und Sauerkirsche ab dem 26. Mai bis zum 22. September 2020, in Pfirsich und Aprikose vom 1. Juni bis zum 28. September 2020 und in Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode ab dem 15. Juni bis zum 12. Oktober 2020 für jeweils 120 Tage erteilt. Nach festgestelltem Befall bzw. Auftreten der Kirschessigfliege können bei fortgeschrittener Fruchtausfärbung bis Pflückreife (BBCH 85 bis 87) maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens sieben Tagen mit 0,05 l/ha und je m Kronenhöhe in 250 bis 500 l Wasser/ ha und je m Kronenhöhe (maximal 0,1 l/ha je Behandlung, maximal 0,2 l/ha in der Kultur/Jahr) durchgeführt werden. Wartezeit: Süß- und Sauerkirsche, Pflaume, Zwetschge, Mirabelle und Reneklode 5 Tage, Pfirsich und Aprikose 7 Tage. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 Prozent - 15 m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über zwei Prozent und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NW706). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT1095 zu beachten. Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.
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