Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz aktuell

Tschüss Kartoffelkraut!

Regenfälle im Sommer können Kartoffeln zu neuem und unerwünschtem Wachstum anstacheln. Wie Sie eine hohe Qualität der Knollen bewahren, erfahren Sie hier.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
J. Klein
Artikel teilen:

Wenn nach längerer Trockenheit Gewitter größere Regenmengen bringen, kann sich an den Knollen Zwie- und Kettenwuchs bilden. Gefährdete Bestände sollte man dann mindestens zweimal wöchentlich kontrollieren, damit rechtzeitig Maßnahmen durchgeführt werden können.

Grundsätzlich dient die Krautregulierung der Qualitätssicherung, der Erzielung einer verwertbaren Größensortierung und der Bestimmung des Erntetermins.

Krautminderung ohne Reglone

Seit Reglone nicht mehr zur Verfügung steht, sollte die Krautregulierung erst bei Beginn der natürlichen Abreife erfolgen. Deshalb müssen ackerbauliche Maßnahmen wie Sortenwahl, Pflanzdatum und Stickstoffeinsatz optimiert werden.

Bei einsetzender Abreife reichen eine ein- oder zweimalige Behandlung mit Quickdown + Toil aus, um das Kraut abzutöten. In dichten und kräftigen Beständen ist eine Strategie erforderlich, bei der mittels mechanischem Krautschlagen die Blätter entfernt und anschließend (ein bis drei Tage danach) mit zum Beispiel Quickdown + Toil oder Shark die Stängel abgetötet werden.

Bei der Krautregulierung unbedingt beachten

Mittel zur Krautregulierung dürfen nicht in welken Beständen eingesetzt werden. Nach einem Einsatz unter extremen Bedingungen wie Bodentrockenheit, hohen Temperaturen und hoher Sonneneinstrahlung können sie schwerwiegende Schäden, wie Gefäßbündelverbräunungen, in den Knollen verursachen.

Wiederaustrieb muss, zum Beispiel durch eine Nachbehandlung mit Quickdown + Toil, verhindert werden. Um eine ausreichende Schalenfestigkeit zu erhalten, sollte die Ernte frühestens zwei Wochen nach einer Krautregulierung erfolgen.

Der Einsatz der Keimhemmungsmittel Fazor bzw. Himalaya 60 SG (Wirkstoff: Maleinsäurehydrazid) führt zu nachweisbaren Rückständen im Erntegut. Deshalb muss er mit der abnehmenden Hand abgesprochen werden. Der Anwendungstermin liegt circa zwei bis drei Wochen vor der Krautabtötung.

Damit der Wirkstoff aufgenommen werden kann, muss noch genügend grünes Kraut vorhanden sein. Das Ende der Zulassung von Fazor und Himalaya 60 SG wurde bis zum 31. Oktober 2020 verlängert.

Knollenfäule stoppen

Zur Verhinderung von Knollenfäule ist eine letzte Behandlung mit sporenabtötenden Mitteln, wie zum Beispiel Electis, Ranman Top, Shaktis und Shirlan, wichtig. In krautreichen Beständen wird für eine optimale Benetzung 600 l/ha Wasseraufwand empfohlen.

Hinweise zur Krautregulierung stehen im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2020“ in Tabelle 57 auf Seite 80, Informationen zur Bekämpfung von Kartoffelkrankheiten und Mittelempfehlungen in Tabelle 58 auf Seite 81.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.