BVL-Richtlinie „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ überarbeitet
Die BVL-Richtlinie wurde überarbeitet, um neue oder geänderter Normen aufzunehmen:
- Neu ist zum Beispiel, dass Arbeitskleidung aus Mischgewebe nur noch ein Stoffgewicht > 245 g/m² haben muss und in Verbindung mit einer Ärmelschürze den Schutzanzug (Pflanzenschutz) ersetzen kann.
- Bügelbrillen sind ungeeignet als Schutz vor Spritzern, Tropfen oder Aerosolen. Ein Schutz der Augen ist nur durch Korbbrillen oder Gesichtsschutzschilde gewährleistet.
- Für den Atemschutz sind neben partikelfiltrierenden Halbmasken nun auch Atemschutzhauben und -helme konkret benannt.
- Für den Fußschutz gibt es jetzt ausführlichere Beschreibungen der Anforderungen an Sicherheitsschuhe und Gummistiefel.
- Während einer Übergangszeit sind Traktoren mit Kabinen, die dicht schließen und über eine Klimaanlage mit Zuluftfiltern verfügen (Kategorie 2*), geeignet, die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Sobald die Untersuchungen zur Schutzwirkung von Kabinen der Kategorie 2* abgeschlossen sind, erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung dieser Regelung.
Details stehen in der entsprechenden BVL-Richtlinie unter https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/RiLi_Schutzausruestung.pdf?__blob=publicationFile&v=5.
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