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Pflanzenschutz aktuell

Attracap: Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ATTRACAP (Wirkstoff: Metarhizium brunneum) zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwürmer) wieder in Kartoffel auf befallsgefährdeten Flächen, insbesondere im Ökolandbau, sowie in Spargel ab dem 15. Februar bis zum 14. Juni 2021 befristet für 120 Tage zugelassen.

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In Kartoffeln (Speise-, Veredelungs-, Stärke- und Pflanzkartoffeln) kann das Mittel mit 30 kg/ha beim Legen der Kartoffeln oder alternativ zwischen den Kartoffeldämmen kurz vor Reihenschluss mit Granulatstreuern in die offene Furche eingemischt werden. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: F.

In Spargel wird Attracap mit 30 kg/ha mit einem Granulatstreuer auf den abgefrästen Damm gestreut. Maximal eine Anwendung. Wartezeit: F.

So wird das Granulat richtig ausgebracht

Die Ausbringung muss mit einem Granulatstreugerät erfolgen,

  • das mit einer separaten Abschaltvorrichtung der Dosiereinheit versehen ist, 
  • das über einen dicht schließenden Deckel verfügt und
  • bei dem das Fallrohr in möglichst gerader Linie zum Applikationsschar verlegt ist.

Die geeigneten und aktuell gelisteten Geräte sind auf der Homepage des Julius Kühn-Instituts (www.julius-kuehn.de) einzusehen.

Keine Ausbringung bei Wind mit Geschwindigkeiten über 5 m/s. Die Granulate sind vollständig in den Boden einzuarbeiten. Sollten sie auf der Bodenoberfläche zu liegen kommen, sind sie umgehend zu entfernen bzw. nachträglich einzuarbeiten. 
 

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