Zwei Meter-Grenze muss gelten
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„Wenn zukünftig Radfahrer auf jedem Wildwechsel durch den Wald fahren, dann werden die Konflikte mit der Waldbewirtschaftung mit Sicherheit zunehmen“, prognostizierte Forstkammer-Geschäftsführer Jerg Hilt.
„Wo hört ein Wildwechsel auf und wo fängt ein echter Weg an? Nur um diese Frage geht es hier“, fasste Hilt den Kern der Diskussion zusammen. Dabei stellte er dar, dass zwei Meter als Mindestbreite für Radwege innerhalb und außerhalb des Waldes Standard seien. Auch die Radfahrerverbände forderten für Radwege regelmäßig eine Mindestbreite von zwei Metern. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum im Wald im wahrsten Sinn des Wortes ‚mit zweierlei Maß‘ gemessen werden sollte“, so Hilt.
In der aktuellen Debatte gehe es auch streng genommen nicht um das Radfahren im Allgemeinen, sondern speziell um das Mountainbiken. Zwar sei nachvollziehbar, dass für diesen Sport andere Strecken als die befestigten Waldwege attraktiver seien. Auch die bestehende gesetzliche Regelung lasse aber eine Unterschreitung der zwei Meter auf Basis regionaler Konzepte zu. „Alle Beteiligten müssen Grenzen für ihr Handeln akzeptieren, wenn unsere Wälder den vielfältigen Ansprüchen gerecht werden sollen“, forderte Hilt abschließend.
Die Forstkammer vertritt die Interessen der 230.000 privaten und über 1000 kommunalen Waldeigentümer im Land.
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