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BWagrar-Interview

EEG-Novelle 2017 aus Biogas-Sicht

Anfang Juli ist die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet worden. Wie diese aus Biogas-Sicht zu werten ist, haben wir bei Otto Körner, Sprecher der Regionalgruppe Schwarzwald/Südbadenim Fachverband Biogas e. V., erfragt.
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Welche Auswirkungen hat die EEG-Novelle 2017 für den Biogasbereich? Dazu hat sich Otto Körner, Sprecher der Regionalgruppe Schwarzwald/Südbaden im Fachverband  Biogas e. V., im BWagrar-Interview geäußert.
Welche Auswirkungen hat die EEG-Novelle 2017 für den Biogasbereich? Dazu hat sich Otto Körner, Sprecher der Regionalgruppe Schwarzwald/Südbaden im Fachverband Biogas e. V., im BWagrar-Interview geäußert.Neub/Privat
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BWagrar: Herr Körner, wie beurteilen Sie aus Biogas-Sicht die im Juli verabschiedete EEG-Novelle 2017?
Körner: Mit sehr gemischten Gefühlen. Vorgabe war das EEG 2014, in dem das Bundeswirtschaftsministerium das Aus der landwirtschaftlichen Biogasbranche nach 20 Jahren Vergütungsdauer festgeschrieben hatte. Das wurde vielen Parlamentariern überhaupt erst durch unsere gemeinsame Intervention bewusst. Und hier ist es ein großer Erfolg, im EEG 2017 wieder eine Anschlussregelung für bestehende Biogasanlagen nach 20 Jahren erreicht und damit ein politisches Bekenntnis zu Biogas erhalten zu haben. Dabei wurde ein Ausbau-(besser: Erhaltungs)-Volumen mit 1050 MW bis 2022 eingezogen. Damit könnten die ausscheidenden Biogasanlagen fortgeführt werden. Negativ ist das Instrument der Ausschreibungen an sich und die nicht überschreitbaren Höchstvergütungssätze von 16,9 Cent pro Kilowattstunde, die gelten, egal welche Stoffe eingesetzt werden und um welche Größenklasse es sich handelt. Das wird voraussichtlich zu einer Biogasverlagerung in die nörd- und östlichen Bundesländer mit größerer Agrar- und damit Biogasanlagenstruktur führen.

BWagrar: Wie kam es aus Ihrer Sicht zu diesem Ergebnis ?
Körner: Ganz entscheidend waren drei Punkte: Erstens die oben genannte „gemeinsame“ Vorgehensweise meint den engst möglichen Schulterschluss zwischen allen wichtigen Verbänden der Bioenergiebranche und dem Deutschen Bauernverband. Hier mit einer Stimme zu sprechen, war ein starkes Signal an die Politik in Bund und Ländern. Zweitens gab es die Initiative der drei gemischt-farbigen Bundesländer Bayern, Rheinland-Pfalz und Thüringen, daraus ging die IWES-Studie hervor, aus der positive Aspekte – leider ungenügend – in das EEG 2017 übernommen wurden. Drittens ist die Rolle von Ministerpräsident Horst Seehofer und Bundeslandwirtschaftsminister Schmid herauszuheben, die in herausragender Weise sich für die Biogasbranche gegen den Bundeswirtschaftsminister durchgesetzt haben. In der CDU haben sich Befürworter und Gegner neutralisiert.

BWagrar: Was bedeutet die EEG-Novellierung für Bestandsanlagen, wer muss was tun?
Körner: Sich zu informieren ist erste Unternehmerpflicht. Dabei ist zu überlegen, ob, wie und wann die Ausschreibung funktioniert und ob sie für mich infrage kommt. Die ersten betroffenen Anlagen werden Ende 2020 (14 MW), 2021 (207 MW) und 2022 (67 MW) aus der Festvergütung ausscheiden. Die erste Ausschreibung wird zum 01.09.2017 starten. Um dafür gerüstet zu sein, gibt es Genaueres in speziellen Intensivschulungen im Winterhalbjahr. Das werden wir in BWagrar rechtzeitig bekanntgeben.

BWagrar: Welche Perspektiven sehen Sie für den Bau von Neuanlagen?
Körner: Es wird aktuell nur zwei interessante Bereiche für Neuanlagen geben: Das eine sind Abfallanlagen, wobei die meisten Abfälle bereits vergeben sind und deswegen nur in Einzelfällen neue Abfallanlagen gebaut werden. Dem stehen dann aber die regelmäßig massiven Bürgerproteste gegenüber, die diese eigentlich gesellschaftlich gewünschten Anlagen nicht selten verhindern. Der zweite Bereich sind die kleinen 75-kW-Biogasanlagen, die mit mindestens 80 Prozent Gülle gespeist werden. Hier schätzen wir den Neubau bundesweit auf etwa 150 Anlagen pro Jahr – wie in den vergangenen beiden Jahren. Beide Typen erhalten in etwa auskömmliche Festvergütungen. Dementsprechend kann ich die Biogasnutzung nur Landwirten mit hoher Gülle- und Mistverfügbarkeit auch mit Nachbarn gemeinsam empfehlen.

BWagrar: Wie geht es weiter in Sachen EEG?
Körner: Das EEG 2017 hat etliche handwerkliche Fehler. Im Winterhalbjahr steht daher ein Artikelgesetz auf der Agenda, diese zu beheben. Die Bundestagswahl 2017 ist ein weiterer Hebel, der bei geänderten Konstellationen unter Umständen rasch ein neues EEG zur Folge haben könnte. Die Verordnungsermächtigung soll nach den Erfahrungen mit der ersten Ausschreibung 2017 die Möglichkeit zur Korrektur bieten und ist von der Bundesregierung und nicht dem Bundeswirtschaftsminister zu erlassen. Grundsätzlich gilt aber der politische Weg: Biogasanlagen müssen nach der Phase der Festvergütung Einkommensquellen zusätzlich zum EEG erschließen – mit flexibler Stromproduktion, mit Wärme-/Kälteverkauf, in der Mobilität, aus Klimaschutz-Leistungen, für Biodiversität und anderem. An einer Verbesserung und/oder Etablierung dieser Rahmenbedingungen müssen wir gemeinsam arbeiten.

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