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Afrikanische Schweinepest ASP

Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung

Auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Baden-Württemberg (VJE BW) am 27.11.2017 in Kirchheim-Wendlingen stellte Dr. Christina Jehle von Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) vor, welche Maßnahmen vorbeugend wegen der drohenden Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) getroffen sind und gefordert werden.
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Nachfolgend finden Sie einen Steckbrief der ansteckenden Schweinekrankheit und die vorgesehenen Maßnahmen, die bei Fund von infizierten Tieren durchgeführt werden sollen.

Steckbrief ASP

Symptome:

  • Alle Altersklassen
  • meist Tod innerhalb einer Woche
  • schwere allgemeine Symptome: Fieber, Schwäche, Atemnot, Blutungen, Durchfall, Bewegungsunlust
  • vergrößerte, "blutige" Lymphknoten
  • vergrößerte Milz
  • punktförmige Blutungen
  • keine klinischen Unterschiede zur Klassischen und Europäischen Schweinepest

Übertragungswege

  • Blut
  • "Kadaverseuche"
  • Fleisch und Wurst

Widerstandsfähigkeit des Erregers

Der Erreger überlebt

  • in Blut oder Serum bei Kühlschranktemperatur sechs Jahre, bei 60 °C 30 Minuten
  • im Schlachtkörper bei 4-8 °C  sieben Monate
  • im Kühlfleisch 104 Tage
  • im Gefrierfleisch sechs Jahre
  • in Schweinelende 58 Tage
  • in Parmaschinken 399 Tage
  • in Holzteilen 190 Tage
  • in blutverseuchtem Erdboden 205 Tage

Der Erreger wird abgetötet

  • durch Hitze: 70 Minuten bei 56 °C, 20 Minuten bei 60 °C
  • säurehaltige Desinfektionsmittel

Fäulnis und Sonnenstrahlen schaden dem Erreger nicht.

Übertragungsrisiken

Hohes Risiko

  • durch Straßen
  • vor allem in Wildschweinpopulationen
  • "Biotourismus", also bewusste Verschleppung (z. B. Wegwerfen von Lebensmittelresten in die Natur)

mäßiges Risiko

  • durch Jagdtrophäen
  • durch direkten Kontakt zu infizierten Wildschweinen

Vorbeugung

  • Plakataktionen an Rastplätzen (keine Lebensmittel wegwerfen)
  • stärkere Bejagung, Unterstützung der Jäger, z. B. Bejagungsschneisen, revierübergreifenden Drückjagden, Erlaubnis künstlicher Lichtquellen (nicht mit dem Gewehr fest verbunden), Erlegen von Bachen ohne gestreifte Frischlinge, Wegfall von Alters-, Geschlechts- oder Gewichtsbegrenzungen bei Drückjagden

Verhalten bei Fallwildfunden

  • Meldung beim Veterinäramt (Kontaktdaten bekannt machen)
  • Fundstelle markieren
  • Eintrag in Tierfund-Kataster (online)
  • kein eigenständiger Tiertransport!!!
  • Anweisungen der Behörden folgen

Wenn der Erreger gefunden wird

  • Bekämpfung hängt ab von individueller Situation, Art des Fundes (frisch oder tot), Geographie, Infrastruktur (Straßen, Besiedlung, Landwirtschaft, Jagdeinrichtungen), Jahreszeit
  • bei gutem Nahrungsangebot z. B. Gebiet abriegeln, die Durchseuchung geht schnell
  • bei weniger gutem Nahrungsangebot ziehen die Sauen weiter, dann müssen andere Maßnahmen ergriffen werden (Krisenstab bilden)
  • Maßnahmen abhängig vom Abstand zum Fundort; drei Regionen: Kerngebiet (um den Fundort), gefährdeter Bezirk (=Seuchengebiet, 15 km Mindestradius um den Fundort), Pufferzone (15 - 30 km Radius)

Bekämpfungsmaßnahmen (Empfehlungen des Deutschen Jagdverbandes und des Friedrich Löffler Instituts)

Kerngebiet:

  • Betretungsverbot für Publikum, keine Holzernte
  • generelle Jagdruhe für ca. 21 Tage
  • Fallwildsuche (1-2 Wochen)
  • ggf. mit Hunden (ist umstritten!!)

Gefährdeter Bezirk:

  • Ernte verschieben (Mais/Getreide); Wildschadenersatz??
  • Fallwildsuche
  • ggf. Nutzung der Beunruhigung für jagdliche Maßnahmen
  • Entsorgung nur von positiven Kadavern (Fundstelle bis zum Befund absperren)
  • Tötung des Großteils der Wildschweine (> 80 %)
  • Bekämpfung ist nicht gleich Jagd, also
    • Schonzeiten aufheben
    • Jagd in befriedeten Bezirken
    • Bachen, weibliche Überläufer
    • Saufänge, Nachtzieloptik, Schalldämpfer
    • Prämien (Fund, Abschuss)
    • Gift? (Natriumfluoracetat)
  • Allgemeine Maßnahmen: Verbot der Freilandhaltung von Hausschweinen, kein Grünfutter aus dem gefährdeten Gebiet in Hausschweinbestände, Leinenpflicht! (Einsatz weit jagender Hunde verboten, nur kurzjagende Hunde gestattet)

Pufferzone:

  • Revierübergreifende Drückjagden
  • Einzelansitze
  • Bejagungsschneisen
  • Einsatz von Hubschraubern oder Drohnen

 

Weitere Infos unter www.jagdverband.de oder www.fli.de

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