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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Infiziertes Fleisch in rumänischem Lieferwagen gefunden

Bei einer Fahrzeugkontrolle durch hessische Zollfahnder im Landkreis Offenbach sind circa 500 Kilogramm Fleischprodukte sichergestellt worden. Die Lebensmittel wurden in einem einzelnen Lieferwagen mit rumänischem Kennzeichen gefunden und überwiegend als Schweinefleischprodukte identifiziert. Unter anderem handelte es sich um eine große Zahl an Rohwürsten, rohes Hackfleisch, Leberwurst, rohe Schweinefleischteile sowie einige Geflügelschlachtkörper beziehungsweise Geflügelteile.

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Die Ware wurde beschlagnahmt und an das zuständige Veterinäramt übergeben. Im Auftrag des Veterinäramts wurden anschließend im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor in Gießen Untersuchungen auf Tierseuchenerreger, insbesondere auf das Afrikanische Schweinepest-Virus (ASPV) eingeleitet, da in Rumänien seit mehreren Jahren die Afrikanische Schweinepest sowohl in Wild- als auch in Hausschweinebeständen flächendeckend vorkommt. Dazu wurden von den Fleischprodukten insgesamt 40 Sammelproben entnommen und auf ASPV sowie Klassische Schweinepest (KSP, auch „europäische Schweinepest“, ESP) und Influenzaviren (Geflügelprodukte) untersucht.

ASP-positive Befunde in drei Proben

KSP und Influenza seien dabei in keiner der Proben nachgewiesen worden, teilt das Hessische Landeslabor hierzu in einer Pressemitteilung mit. In drei Proben habe sich jedoch ASP-Virus-Genom nachweisen lassen, teils in hoher Menge. Um den Befund abzusichern, fand zusätzlich eine Nachuntersuchung von einzelnen Produkten statt, die in den Sammelproben zusammengefasst waren. Zusätzlich wurde Probenmaterial an das nationale Referenzlabor für Afrikanische Schweinepest am Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems weitergeleitet. Alle Abklärungsuntersuchungen bestätigten die ersten Ergebnisse, sodass der Virusnachweis in den Fleischprodukten offiziell festgestellt worden sei.

Problematisch sei dies vor allem, so die Experten am Landeslabor Hessen, weil Haus- und Wildschweine, die solche Lebensmittel aufnehmen, sich auf diesem Weg infizieren könnten und erkrankten. Die Infektiosität der nachgewiesenen Viren könne im Labor dabei nicht direkt überprüft werden. Wegen der hohen Umweltstabilität des Virus und des deutlichen Erregergehaltes in den Waren könne man aber davon ausgehen, dass die hier untersuchten Produkte eine ASP-Infektion hervorgerufen hätten, wenn sie von empfänglichen Tieren aufgenommen worden wären.

Viren lange stabil

Der Nachweis bestätige dabei erneut, dass - wie schon länger bekannt - Afrikanische Schweinepest-Viren in rohem Fleisch infizierter Tiere und unbehandelten (auch gepökelten) Fleischprodukten lange haltbar sind. So könnten die Viren auch über große Strecken verschleppt werden. Besonders wichtig sei es deshalb, zu verhindern, dass (potenziell) ASP-kontaminierte Lebensmittel an Hausschweine verfüttert oder unachtsam in der Umwelt entsorgt werden, wo Wildschweine sie aufnehmen könnten.

Bisher kein Impfstoff vorhanden

Die für Menschen ungefährliche Infektion mit ASPV führt bei Haus- und Wildschweinen zu schwersten Erkrankungen, die meist tödlich enden. Ist der Erreger in eine Population gelangt, sind sehr drastische Maßnahmen nötig, um ihn zu bekämpfen, da bislang kein Impfstoff zur Verfügung steht und ein solcher aktuell auch in der EU nicht angewandt werden dürfte. Behandlungen mit Medikamenten können keine Heilung erzielen und sind nach aktueller Tierseuchengesetzgebung bei nachgewiesenen ASP-Erkrankungen verboten. Eine Eindämmung von Ausbrüchen kann also nur über die Tötung von betroffenen Hausschweinebeständen sowie über Einschränkungen beim Transport von Schweinen und Abfallprodukten aus infizierten und gefährdeten Betrieben erfolgen.

Handel bei Nachweis stark betroffen

In der freien Wildbahn ist die Bekämpfung mühsam und langwierig und erfolgt über die massive Bejagung von Wildschweinen sowie starke Einschränkung von land- und forstwirtschaftlichen Aktivitäten in betroffenen Regionen. Ein Eintrag in die Wildschweinepopulation bringe außerdem immer ein Übertragungsrisiko für Hausschweine in derselben Region mit sich. Jedwede Nachweise von ASP in bisher freien Regionen beziehungsweise Ländern führten darüber hinaus in der Regel zu akuten Importstopps internationaler Handelspartner für Schweinefleischprodukte aus dem betroffenen Land mit entsprechenden wirtschaftlichen Folgen für produzierende Betriebe und Volkwirtschaft.

Jeder kann mithelfen die Verbreitung von ASPV zu stoppen

Die Ausbreitung von ASPV in bisher nicht betroffene Gebiete müsse daher so gut es geht vermieden werden. Dazu gibt es auf offizieller Seite Rechtsvorschriften zur Einschränkung des Handels mit ASP-betroffenen Regionen und Schweinehaltungen. Zusätzlich sei es aber auch wichtig, dass Privatpersonen sich mögliche Risiken bewusstmachen und sie vermeiden – zum Beispiel beim Mitbringen von tierischen Lebensmitteln aus dem Urlaub oder Trophäen von Jagdreisen.

 

 

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