Clemens Tönnies verliert sein Doppelstimmrecht
Oberlandesgericht Hamm bestätigt Urteil des Landgerichts Bielefeld im Gesellschafterstreit des ostwestfälischen “Fleischriesen“
Im Machtstreit beim größten deutschen Schlachtkonzern Tönnies muss Clemens Tönnies eine Niederlage hinnehmen. Die Richter am Oberlandesgericht (OLG) in Hamm bestätigten am Montag ein Urteil des Landgerichts Bielefeld, das 2014 das umstrittene doppelte Stimmrecht des Unternehmenschefs gekippt hatte.
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Das Oberlandesgerichts Hamm hat in seiner mündlichen Verhandlung am 9. März 2015 die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 30. Mai 2014 (Az. 17 O 61/12) im Gesellschafterstreit des ostwestfälischen “Fleischriesen“ Tönnies zurückgewiesen und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts im Ergebnis bestätigt.
Der klagende Neffe und der beklagte Onkel halten jeweils 50 Prozent der Anteile an der als GmbH & Co. KG strukturierten Obergesellschaft des Konzerns, deren persönlich haftende Gesellschafterin mit verklagt ist. Nach dem Urteil des 8. Zivilsenats des OLG Hamm ist die Feststellungsklage des Klägers, dass seinem Onkel bei Beschlussfassungen der zur Obergesellschaft gehörenden Unternehmen kein Doppel- oder Mehrstimmrecht zusteht, begründet.
Der Senat konnte nicht feststellen, dass die Parteien ein derartiges, in den schriftlichen Verträgen nicht dokumentiertes Stimmrecht zugunsten des beklagten Onkels vereinbart haben. Der Senat hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen.
Eine weitergehende Begründung des Senatsurteils teilte das OLG nicht mit, da die schriftlichen Urteilsgründe noch nicht vorliegt.
Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 9. März 2015 (Az. 8 U 78/14),ist bisher nicht rechtskräftig.
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