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Novelle zur Düngeverordnung

Rukwied: Erhebliche Nachbesserungen zwingend notwendig

Erhebliche Nachbesserungen bei der Düngeverordnung seien "zwingend notwendig". Das erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied bei den Kreisbauerntagen in Rendsburg und Diepholz.
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Statt weiterer Dünge-Vorschriften zu praktikablen Lösungen zurückkehren

„Bei der Düngeverordnung sind erhebliche Nachbesserungen zwingend notwendig. Statt die Dünge-Vorschriften weiter anzuziehen, müssen wir wieder zu praktikablen Lösungen zurückkehren“, erklärte Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), auf den Kreisbauerntagen in Rendsburg und Diepholz Mitte März 2015.

Bedarfs- und standortgerechte Nährstoffversorgung muss Maßstab bleiben

Die Düngeverordnung dürfe kein politisches Instrument zur Steuerung der Agrarstruktur werden. „Der Maßstab der Düngung muss eine bedarfs- und standortgerechte Nährstoffversorgung der Kulturen bleiben.“

Einheitliches Düngerecht angemahnt

Bisher konnten Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium keine Kompromisslinie festlegen. Bund und Länder haben ebenfalls keine Einigung bei der Phosphatregelung gefunden. „Es darf keine nationalen Alleingänge geben“, fordert Rukwied. „Wir brauchen ein einheitliches Düngerecht in Deutschland.“

Der Berufsstand befürchtet durch eine sogenannte Länderöffnungsklausel einseitige regionale Verschärfungen innerhalb der Bundesrepublik.

Zusatzauflagen bei der Lagerung und überzogene Sperrfristen abgelehnt

Der Deutsche Bauernverband lehnt unnötige Zusatzauflagen vor allem bei den Lagerkapazitäten von Jauche, Gülle und Silage-Sickersaft (JGS) und überzogene Sperrfristen für die deutschen Betriebe ab.

„Wir brauchen hier grundsätzlich Flexibilität“, erklärt Rukwied. Zudem seien die Sperrfristen willkürlich und ohne Praxisbezug. Die Regierungskoalition müsse hier Bundesminister Christian Schmidt den Rücken stärken. „Die bedarfsgerechte Düngung muss weiterhin möglich sein!“, fordert Rukwied.

Bestandsschutz für Altanlagen gefordert

Zudem ist die Bundesregierung dabei, die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu verschärfen. Bei allen bestehenden JGS-Anlagen ist unter anderem vorgesehen, dass Leckageerkennungssysteme eingebaut werden müssen.

„Altanlagen müssen von dieser Verordnung ausgenommen werden“, fordert Rukwied. „Ohne Bestandsschutz wird sich der Strukturwandel massiv beschleunigen.“

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