Ratron Feldmausköder nicht in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg werden keine Genehmigungen für die Anwendung von Ratron Feldmausköder mit dem Wirkstoff Chlorphacinon erteilt!
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat
Ratron Feldmausköder (Wirkstoff: Chlorphacinon) zur Streuanwendung bei Starkbefall in Ackerbaukulturen, Obstbaukulturen, Möhren und Grünland gemäß Artikel 53 für 120 Tage zugelassen. Eine Anwendung ist an weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen geknüpft und nur nach Einzelfallgenehmigung durch den Pflanzenschutzdienst in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde möglich.
Ob Genehmigungen nach § 12 (Auflage NS660) entsprechend der Notfallzulassung für Ratron Giftlinsen (Wirkstoff: Zinkphosphid) gegen Feldmäuse in Rückzugsgebieten (in Kulturflächen oder an Kultflächen angrenzend) von den unteren Landwirtschaftsbehörden an den Landratsämtern erteilt werden dürfen, ist noch nicht entschieden.
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