Fristen nicht versäumen
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Folgende Schritte müssen umgesetzt werden:
Mitteilung des Tierhalters zum Tierbestand/ Bestandsveränderungen für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni in der HIT-Datenbank:
Im Mitgliederbereich finden Sie im eine Excel Vorlage zur Bestandsveränderung, in der zum einen das Bestandsregister geführt werden kann und gleichzeitig die Daten für die Massenmeldung in die TAM-Datenbank umgewandelt werden.
Excel-Vorlage: Bestandsregister für die Meldung in die Antibiotikadatenbank
Die Tierhalterversicherung bis zum 14. Juli an die zuständige Behörde schicken.
Damit versichert der Tierhalter bei der Behandlung nicht von der Behandlungsanweisung des Tierarztes abgewichen zu sein. Sie können diese Sie ebenfalls im Mitgliederbereich herunterladen.
Vorlage für die "Tierhalter-Versicherung"
Wenn Sie als Tierhalter keinen Dritten zur Eingabe der AuA-Belege beauftragt haben, müssen Sie diese Daten bis zum 14. Juli selbst eingeben.
Wer sich diesen Schritt sparen möchte dem empfiehlt die ISN,
- den Bestandstierarzt zu beauftragen, die Antibiotikaabgaben beziehungsweise -anwendungen in die QS-Datenbank zu melden,
- und QS als sogenannten Dritten zu beauftragen, diese Daten an die staatliche Datenbank zu übertragen
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