QS-Leitfäden
Das ist neu ab 1. Januar 2017
Die QS–Qualität und Sicherheit GmbH hat wie in jedem Jahr ihre Leitfäden angepasst. Die aktualisierten QS-Leitfäden sind nun veröffentlicht. Damit ergeben sich ab dem 1. Januar 2017 neben einigen Erleichterungen in der Dokumentation auch verpflichtende Änderungen beziehungsweise Präzisierungen für Schweinehalter.
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Die wichtigsten Punkte sind:
a) Beschäftigungsmaterial:
- Schweine jeden Alters (also auch Saugferkel) müssen Zugang zu geeignetem Beschäftigungsmaterial haben.
b) Umgang mit kranken Tieren:
- die geforderte weiche Unterlage in der Krankenbucht muss eine Mindestbodenfläche je Tier abdecken
- nicht therapierbare Tiere müssen unverzüglich nach dem geltenden Recht betäubt und getötet werden.
c) Platzangebot:
- das Platzangebot wird zum KO-Kriterium hochgestuft.
- Am 4. August 2016 sind die Übergangsfristen für das Platzangebot in der Ferkelaufzucht ausgelaufen, Absatzferkeln über 20 Kilogramm muss mindestens 0,35 Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen.
d) Antibiotikamonitioring:
- ab 2017 gilt eine verpflichtende Nullmeldung, das heißt auch Betriebe, die in dem jeweiligen Zeitraum keine Antibiotika eingesetzt haben sind zur Meldung verpflichtet. Betriebe ohne Therapieindex werden für Lieferungen in das QS-System gesperrt.
e) Salmonellenmonitoring:
- hier wurden die Beprobungsvorgaben verändert. Diese haben wir bereits in folgender Meldung genauer erläutert: QS: Neue Regeln bei Salmonellenbeprobung und -kategorisierung
Sie finden die neuen Leitfäden im Dokumentencenter der Homepage der QS GmbH. Die Checklisten für die Audits ab dem 1. Januar 2017 stehen ebenfalls zum Download.
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