Stallpflicht: "Panik machen gilt nicht"
- Veröffentlicht am
Mehr noch. Selbst wenn der Zeitraum bei anhaltender Infektionsgefahr über den Januar hinaus noch verlängert werden sollte, kann es dem 34-jährigen Landwirtschaftsmeister nur recht sein. Schließlich, so merkt er an, wird damit ein erhebliches Risiko ausgeschaltet, zumal Wildvögel im Frühjahr erneut ihren Vogelzug zurück an die angestammten Plätze antreten werden.
Wichtige Informationen des Ministerium Ländlicher Raum
„Panik machen gilt nicht. Doch sensibler ist man schon geworden und achtet mehr noch als sonst auf das Verhalten der Tiere beim Gang durch die Ställe“, meint der junge Landwirt. Sein Vater Anton, der als Altenteiler auf dem Hof noch tatkräfitg mithilft, kann ihm da nur beipflichten. Aus kleinen Anfängen heraus haben Baurs die Geflügelhaltung in den letzten drei Jahrzehnten kontinuierlich ausgebaut. Heute sind es 4000 Legehennen in Freilandhaltung, 2000 weitere Tiere leben in Bodenhaltung. Angesichts der hohen Invesitionen in jüngster Zeit würde ein Ausbruch der Geflügelpest den Betrieb hart treffen.
Kunden zeigen Verständnis
Doch nicht nur das. Baurs fürchten für diesen Fall auch um ihre Kundschaft, schließlich werden sämtliche Eier im Direktabsatz an Privatkunden, Gastronomie und auch an den Handel abgesetzt. „Wenn wir nicht mehr liefern könnten, würde sich mancher Abnehmer vielleicht umorientieren“, fürchten die beiden für den Fall der Fälle um ihren langfristigen Absatz, den sie sich in den vergangenen Jahren aufgebaut haben.
Bislang zeigen die Kunden viel Verständnis, fragen nach und lassen sich erklären, was es mit den Vorsichtsmaßnahmen auf sich hat. Dass die Eier weiterhin als Freilandeier deklariert werden dürfen, daran nimmt niemand Anstoß, auch wenn sie nun von Hühnern kommen, die für die nächsten Wochen unter Dach scharren.
Doch auch für die Tiere selbst ist die Stallhaltung kein Problem. Dazu trägt die großzügige Platzbemessung bei. Zudem ist an jeden der vier Ställe ein Kaltscharrraum angebaut, der mit Draht und Winschutznetz versehen vogeldicht ausgelegt ist.
„Standen die Hühner während der ersten zwei, drei Tage der Stallpflicht noch an der Falle, die nach draußen führt, hat sich das zwischenzeitlich gelegt“, hat Baur beobachtet. Auch zusätzliches Beschäftigungsmaterial war aufgrund der üppigen Stroheinstreu nicht nötig. Dennoch: Um auf Nummer sicher zu gehen, haben Tobias und Anton Baur sich schon mal mit Desinfektionswannen vor den Stalltüren und Einwegoveralls sowie Überziehschuhen eingedeckt.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.