Einigung mit Liefergruppen
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„Wir haben die aus formaljuristischen Gründen im Dezember 2016 ausgesprochene Kündigung der bestehenden Verträge zurückgenommen“, sagt Jörg van Loock, der bei Arla Foods in Deutschland für die Allgäu-Standorte verantwortlich zeichnet. Das bedeutet, dass der von der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) ermittelte Durchschnittspreis aus Baden-Württemberg und Bayern auch für 2017 als Grundlage der Milchpreisberechnungen für die Arla-Lieferanten in Süddeutschland gilt.
Kündigungsfrist auf 12 Monate verkürzt
Darüberhinaus haben sich Arla Foods und die Liefergruppen auf eine Änderung der Kündigungsfrist geeinigt. Die Milchlieferverträge können künftig mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Bisher hatte diese Frist 24 Monate betragen. „Damit können wir unsere Lieferbeziehungen künftig flexibler gestalten“, so van Loock. Auch die Mitgliedslandwirte der Genossenschaft Arla Foods amba und ihrer Untergenossenschaften haben eine zwölfmonatige Kündigungsfrist. Da sich der Standort Allgäu primär auf die Verwertung der Milchsorten Bio, Bergbauern sowie konventionell fokussiere, sei es den betroffenen Liefergruppen freigestellt worden, ihre Spezialmilchen Bio-Heumilch und Heumilch anderweitig zu vermarkten.
Arla Foods
Arla Foods ist eine Molkereigenossenschaft im Besitz von rund 12.000 Landwirten aus Schweden, Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden. In Süddeutschland sitzen über 1000 Arla-Milcherzeuger, die organisiert in fünf Liefergruppen rund 220 Mio. kg für Arla erzeugen. Arla Produkte werden unter bekannten Markennamen wie Arla®, Lurpak® und Castello® in mehr als 100 Ländern der Erde vertrieben. Arla verfügt über Produktionsstätten in zwölf Ländern und Vertriebsniederlassungen in insgesamt 30 Ländern. Weitere Informationen unter www.arlafoods.de
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