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Kastenstandhaltung bei Sauen

Deutscher Tierschutzbund sieht Nachbesserungsbedarf

Der Agrarausschuss des Bundesrats entscheidet am 4. September über die Zukunft der Sauenhaltung in Deutschland. Der Deutsche Tierschutzbund fordert schon seit geraumer Zeit den Ausstieg aus der Kastenstandhaltung, wie die Organisation jetzt in einer Pressemitteilung erneut deutlich macht. Die Initiative der Landesregierung Niedersachen, die Tierschutz-Nutztierhaltungverordung gegebenenfalls zu ändern und die Kastenstandhaltung auf diesem Wege einzuschränken, stößt bei der Tierschutzorganisation auf ein positives Echo.

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Grundsätzlich müsse aber festgestellt werden, so der Deutsche Tierschutzbund, dass die Verordnung seit langem bestehende Verstöße gegen das  Tierschutzgesetz legalisiere. Angesichts des Staatsziels Tierschutz sollte eine solche Vorgehens-weise eigentlich nicht möglich sein, kritisieren die Tierschützer in der Pressemitteilung.

Kritik übt der Verband zudem an zu langen Übergangsfristen und Fixierungszeiten sowie am Fehlen der Konkretisierungen für den Abferkelbereich. Die Tierschützer fordern den Agrarausschuss auf, notwendige Nachbesserungen vorzunehmen. Nach dem Ausschuss entscheidet am 22. September der Bundesrat über den Antrag der Länder.
 
„Wir freuen uns, dass sich auf politischer Ebene etwas bewegt, auch wenn der Anlass eigentlich beschämend ist. Jetzt muss das Ziel der Ausstieg aus der tierschutzwidrigen Kastenstandhaltung sein - im Deck- und im Abferkelbereich“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Wir appellieren an den Agrarausschuss, die richtigen Weichen für den Ausstieg zu stellen.“
 
Das sogenannte „Magdeburger Urteil“ und dessen Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht im November 2016 hätten untermauert, so der Tierschutzbund, dass die gängige Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum gegen die Mindestanforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstößt.

Eigentlich müssten die Vollzugsbehörden gegen jeden Betrieb, in dem Sauen so gehalten werden, vorgehen. Um das zu verhindern, soll nun die bestehende Verordnung geändert und so die tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen legalisiert werden. Dass der vorliegende Antrag eine Übergangsfrist von zehn Jahren beziehungsweise zwölf oder 15 Jahren für bestehende Kastenstände vorsieht, ist für den Deutschen Tierschutzbund nicht nachvollziehbar.

„Jetzt muss wenigstens die Chance ergriffen werden, schnell wieder zu einem tiergerechteren Umgang mit den Sauen zurückzufinden“, sagt Schröder. „Für den erforderlichen Umbau der Haltungssysteme fordern wir deutlich kürzere Übergangsfristen und eine entsprechende Förderung, die diese Investitionen für die Landwirte ermöglicht. Dabei sollte die Förderung umso höher ausfallen, je schneller die Landwirte etwas ändern.“
 
Auch hinsichtlich der Fixierungsdauer geht der Antrag den Tierschützern nicht weit genug: Eine Fixierung von drei bis maximal fünf Tagen während der Rausche – der Zeit, in der die Sau trächtig werden kann - wäre aus Tierschutzsicht für die Besamung hinnehmbar, nicht aber die angedachten fünf bis acht Tage.

Im vorliegenden Antrag vermisst der Deutsche Tierschutzbund zudem weitere Konkretisierungen, wie die Haltung der Sauen im Deckbereich verbessert werden könne, etwa Details zur Buchtengestaltung oder Vorgaben hinsichtlich Platzangebot und Beschäftigungsmöglichkeiten. Auch für den Abferkelbereich brauche es aus Sicht der Tierschützer konkrete Verbesserungsvorschläge, die unter anderem ein Fixierungsverbot beinhalten.
 

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