Schlachtbetrieb läuft wieder an
Der Schlachtbetrieb am Schlachthof in Tauberbischofsheim ist Mitte Februar wegen erheblicher tierschutzrechtlicher Verstöße eingestellt worden. Dem Schlachthofbetreiber wurde ein umfangreicher Maßnahmenkatalog auferlegt. Nach einer am Dienstag, den 10. April erfolgten Probeschlachtung ist geplant, einen eingeschränkten Schlachtbetrieb mit strengen Auflagen ab Montag, 16. April wieder zu ermöglichen. „Der Tierschutz spielt hierbei die zentrale Rolle. Die angeordneten Maßnahmen tragen zu einer deutlichen Verbesserung bei“, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Donnerstag, 12. April, in Stuttgart.
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Der Schlachtbetrieb am Schlachthof in Tauberbischofsheim ist Mitte Februar wegen erheblicher tierschutzrechtlicher Verstöße eingestellt worden. Dem Schlachthofbetreiber wurde ein umfangreicher Maßnahmenkatalog auferlegt. Nach einer am Dienstag, den 10. April erfolgten Probeschlachtung ist geplant, einen eingeschränkten Schlachtbetrieb mit strengen Auflagen ab Montag, 16. April wieder zu ermöglichen. „Der Tierschutz spielt hierbei die zentrale Rolle. Die angeordneten Maßnahmen tragen zu einer deutlichen Verbesserung bei“, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Donnerstag, 12. April, in Stuttgart.
Sensible Branche
Gerade bei Schlachthöfen sei die Bevölkerung besonders sensibel. Deshalb liege ein entscheidender Fokus und sehr viel Verantwortung bei den Schlachthofmitarbeitern. „Wer in einem Schlachthof arbeitet, der muss nicht nur sein Handwerk verstehen. Es geht darum, die Tiere tierschutzkonform und so ruhig und umsichtig wie möglich zu behandeln. Darauf wurden die Mitarbeiter nochmal intensiv geschult“, so der Minister. Eine besondere Rolle spiele hierbei der Tierschutzbeauftragte vor Ort, sowie die anwesenden Veterinäre des Landratsamts.
Auflagen für den Schlachtbetrieb
Nach den Vorfällen im Schlachthof Tauberbischofsheim wurde durch das Landratsamt, das Regierungspräsidium und das Ministerium gemeinsam mit dem Betrieb ein Maßnahmenkatalog erarbeitet, der folgendes beinhaltet:
Bauliche Maßnahmen: Umbau der Zutriebswege, Umbau bzw. ab Mai Neubau der Betäubungsbucht.
Organisatorische Maßnahmen wie Anlieferung und Unterbringung der Tiere, Betäubung, Schulung/Sachkunde des Personals, klare Definition der Tätigkeit des örtlichen Tierschutzbeauftragten, Verfahren zur Überwachung der Betäubung.
Dokumentation des Betriebes wie die Überarbeitung der Standardarbeitsanweisungen (Handlungsanweisungen des Schlachthofunternehmers für die Mitarbeiter, um die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben sicherzustellen sowie Verfahren zur Überwachung der Betäubung.
In den kommenden Wochen soll eine eingeschränkte Schlachtung unter strengen Vorgaben erfolgen. Das bedeutet:
Es dürfen nicht mehr als 15 Tiere pro Stunde geschlachtet werden.
Tiere bestimmter Kategorien dürfen nicht geschlachtet werden (insbesondere Bullen über 800 kg Körpergewicht, Rinder unter 350 kg Körpergewicht sowie Rinder z.B. mit langen Hörnern).
Die Schlachtung erfolgt in enger Abstimmung und unter Überwachung durch das Veterinäramt.
Neue Betäubungsfalle im Mai
Dies gilt vorerst bis zum Einbau und Einsatz der neuen Betäubungsfalle im Mai. Danach müssen die betrieblichen Arbeitsanweisungen angepasst werden, es wird eine erneute 'Probeschlachtung' durchgeführt und über eventuell weitere Maßnahmen entschieden. Im Schlachthof muss ein eigener Tierschutzbeauftragter stets anwesend sein, diesem kommt in der Überwachung der Betäubung und Schlachtung eine entscheidende Rolle zu.
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