Nachhaltigkeit des Rübenanbaus nicht gefährden
Vor der heutigen Entscheidung der EU-Kommission über ein Verbot des Einsatzes von Neonicotinoiden im Freiland haben die Zuckerrübenanbauer noch einmal Druck gemacht. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker warnt vor einem Verbot ohne Berücksichtigung der besonderen Bedingungen im Zuckerrübenanbau.
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In der Stellungnahme der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker heißt es: „Die deutsche Zuckerwirtschaft warnt die EU-Mitgliedstaaten, dem Vorschlag der Europäischen Kommission zu folgen und den Einsatz von Neonicotinoiden ohne Berücksichtigung der besonderen Bedingungen im Zuckerrübenanbau zu verbieten. Die deutschen Rübenanbauer sind von dieser Entscheidung unmittelbar und hart betroffen.“
Spezifische Bedingungen im Rübenaanbau
Und weiter: Kommission und Mitgliedstaaten müssten die spezifischen Bedingungen des Einsatzes von Neonicotinoiden im Rübenanbau berücksichtigen:
- Zuckerrüben blühen während des einjährigen Anbaus zur Zuckergewinnung nicht.
- Die tropfenförmige Abgabe von Wasser durch Blätter hat bei Zuckerrüben keine Bedeutung für Bienen.
- Die Behandlung des Saatguts mit Neonicotinoiden erfolgt ausschließlich in geschlossenen Räumen und nach höchsten Sicherheitsstandards.
Zudem ist die Bewertung der EFSA nach Ansicht der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker unvollständig, da jüngste Untersuchungen zur Beurteilung des Risikos durch Folgefrüchte nicht berücksichtigt wurden. Die Schlussfolgerung der EFSA, dass ein Risiko für Bienen in diesem Expositionsszenarium nicht ausgeschlossen werden kann, basiere somit nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern auf einer Lücke in der Datengrundlage.
Bienen- und Pflanzenschutz gemeinsam sicherstellen
Weiter erklärt die Wirtschaftsvereinigung Zucker, da es sich bei den Folgekulturen in 90 Prozent aller Fälle um Getreide und somit ebenfalls um Kulturen handelt, die für Bienen nicht attraktiv sind, sei davon auszugehen, dass auch im Bereich der Folgekulturen nur ein geringes Risiko besteht. Vor diesem Hintergrund sei es absolut unverständlich, dass sich die Kommission bisher geweigert hat, die EFSA mit einer Aktualisierung ihrer Bewertung zu beauftragen, obwohl ihr seit geraumer Zeit bekannt ist, dass Untersuchungen zu Folgefrüchten existieren. Überdies habe die Kommission bislang auch keine geeigneten Managementmaßnahmen in Betracht gezogen, die sowohl den Anforderungen des Bienen- als auch des Pflanzenschutzes Rechnung tragen würden.
Ein Verbot des Einsatzes von Neonicotinoiden auch im Zuckerrübenanbau würde die Anbauer zwingen, anstelle der gezielt wirkenden Saatgutbeizung auf weniger nachhaltige und kostenintensive Alternativen mit Flächenspritzungen auszuweichen, erklärt der Verband. Ein solcher Rückschritt in der Pflanzenschutztechnik widerspreche den Zielen eines nachhaltigen Pflanzenbaus. Aufgrund der damit verbundenen höheren Kosten sowie einer geringeren Wirksamkeit der Verfahren stellt er die Wirtschaftlichkeit des Rübenanbaus in Frage.
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