Abgeerntete Flächen rasch bearbeiten
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„In Baden-Württemberg wird auf einer Fläche von knapp 500.000 Hektar Getreide angebaut. Zwischenzeitlich ist die Ernte in weiten Teilen des Landes abgeschlossen. Die dadurch verbleibenden Stoppelfelder sind vielerorts extrem ausgetrocknet und dadurch leicht entzündlich. Die Landwirte sind deshalb gehalten, Stoppelfelder möglichst zügig nach der Getreideernte zu bearbeiten und dadurch die Lage zu entschärfen“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk heute in Stuttgart. Bis auf örtliche Gewitterregen sei in den nächsten Tagen kein Niederschlag zu erwarten. Eine flache Bodenbearbeitung reduziere die Brandgefahr. Wenn dann Niederschläge kommen, werden diese auch besser vom Boden aufgenommen.
„Besonders entlang von Straßen, wo unachtsam klimmende Zigarettenkippen oder verantwortungslos Flaschen aus den Autofenstern geworfen werden könnten, besteht eine hohe Gefahr der Entzündung der Stoppelfelder. Glassplitter wirken bei starker Sonneneinstrahlung wie Brenngläser“, erklärte der Minister.
Waldbrandgefahr auf höchster Stufe
Bereits seit einigen Tagen herrscht in vielen Regionen Waldbrandgefahr auf höchster Stufe, meldet der Deutsche Wetterdienst im Waldbrand-Gefahrenindex. In Land sind besonders die Regionen Bad Mergentheim, Waghäusl, Öhringen, Kirchberg/Jagst, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Ulm, Biberach, Ravenburg und der Bodenseekreis betroffen. Für sie wurde heute die höchste Warnstufe, Stufe 5, ausgegeben.
Der Waldbrand-Gefahrenindex verrechnet als stündliche Eingangsgrößen die meteorologischen Elemente Lufttemperatur, relative Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit und Niederschlagssumme sowie während der Frühjahrsmonate die tägliche Schneehöhe von mehr als 500 Wetterstationen in Deutschland. Er indiziert die potenzielle Feuerintensität.
Der Landesbetrieb ForstBW bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, für die heißen Tage folgende Regeln zu beachten:
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
- Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
- Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Was tun im Ernstfall?
Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:
- Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
- Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
- Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
- Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.






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