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Ferkelkastration

Tierschutzbund übt Kritik an Isofluran-Betäubung

Diesen Mittwoch (5. Juni) berät der Agrarausschuss des Bundestags darüber, ob Landwirte ihre Ferkel bei der Kastration künftig selbst mit dem Narkosegas Isofluran betäuben dürfen.

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Deutscher Tierschutzbund
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat dafür eine „Ferkelbetäubungssachkundeverordnung“ (FerkBetSachkV) vorgelegt. Der Deutsche Tierschutzbund sieht die Öffnung der Isofluran-Methode für Landwirte kritisch und macht deutlich, dass langfristig ganz auf die Kastration verzichtet werden müsse.

Der Verband hat sich hierfür vorab auch schriftlich an die Mitglieder des Ausschusses gewandt und diese aufgefordert, die Verordnung zu überarbeiten oder aufzuheben. „Die Isofluran-Methode kann und darf keine Dauerlösung für die Branche werden“, sagte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Nach wie vor werden Schweine ihrem Haltungssystem angepasst, anstatt die Haltungsbedingungen an die Bedürfnisse der Tiere anzupassen. Langfristig muss es das erklärte Ziel sein, auf jegliche Amputation zu verzichten. Durch das Vorantreiben der Isofluran-Methode ist derzeit aber zu befürchten, dass die anderen Methoden - Immunokastration und Ebermast - aus den Augen verloren werden, obwohl diese minimal oder nicht-invasiv und aus Tierschutzsicht daher klar zu bevorzugen sind.“

Der Verband macht zudem deutlich, dass chirurgische Eingriffe - wenn notwendig – grundsätzlich immer von einem Tierarzt durchgeführt werden sollten. Die Öffnung der Isofluran-Methode für den Landwirt könnte aus Sicht der Tierschützer nur erfolgen, wenn bestimmte Anforderungen an Tierschutz, Arbeitsschutz und Umweltschutz erfüllt wären. „Die Verordnung, die Bundesministerin Klöckner vorgelegt hat, erfüllt diese von uns gestellten Anforderungen noch nicht. Deshalb lehnen wir sie in ihrer aktuellen Version ab“, so Schröder. „Die Isofluran-Methode kann derzeit nur unter Erhalt des Tierarztvorbehaltes eine Alternative sein", erläuterte Schröder.

 

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