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Ferkelkastration

Bundestag stimmt Isofluran-Verordnung zu

Der Bundestag hat in der Nacht von Donnerstag auf Freitag einem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen zugestimmt. Das melden heute mehrere Medien.

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Damit werde der sogenannte Tierärztevorbehalt beim Einsatz von Isofluran abgeschafft, zitiert die Interessengemeinschaft Deutscher Schweinehalter (ISN)auf ihrer Internetseite aus dem Entwurf. Damit die Verordnung in Kraft treten kann und in der Praxis angewendet werden kann, müsse nun noch der Bundesrat zustimmen.

Tierärztevorbehalt aufgehoben

Die Betäubung von Ferkeln durch den Wirkstoff Isofluran konnten bislang nur Tierärzte vornehmen.  Um die ausschließliche Anwendung von Isofluran durch Tierärzte bei der Narkose für die  Ferkelkastration aufzuheben und durch Landwirte oder sachkundige Personen zuzulassen, hatte die Bundesregierung die Ferkelbetäubungssachkundeverordnung vorgelegt.

Diese Verordnung soll künftig die Rechtsgrundlage für die Anwendung durch Schweinehalter schaffen. Mit einem entsprechenden Sachkundenachweis soll es Landwirten künftig möglich sein, die Ferkel selbst mit Isofluran zu betäuben, bevor die Tiere kastriert werden.

 

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