Bundesrat stimmt neuer Düngeverordnung zu
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Gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie war es notwendig geworden, dass Deutschland seine Düngevorgaben verschärft, um die Nährstoffeffizienz zu verbessern und die Nitratgehalte in den belasteten Teilen des Grundwassers zu reduzieren. Nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission hatte die Bundesregierung im Februar eine Verordnung vorgelegt, die heute vom Bundesrat beschlossen wurde.
„Dass die Länder der Verordnung zugestimmt haben, hier ihrer Verantwortung nachgekommen sind, ist ein klares Zeichen. Wir erwarten nun das klare Signal von der EU-Kommission, dass sie von einer Klageerhebung und damit verbundenen, massiven Strafzahlungen absieht“, erklärt dazu die Staatsekretärin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Beate Kasch.
Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Herausforderungen für die Landwirtschaft hat die EU-Kommission zugestimmt, dass die differenziertere Ausweisung der „roten Gebiete“ wie auch die Anwendung weitergehender Anforderungen an die Düngung in diesen Gebieten erst zum 1. Januar 2021 umgesetzt werden muss. Hier sind noch weitere Umsetzungsschritte erforderlich, die nun in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet werden müssen. Dazu zählen insbesondere die Erarbeitung von Kriterien zur Ausweisung besonders nitrat- und phosphatbelasteter Gebiete (so genannte rote Gebiete). Hierfür stehen nun neun statt sechs Monate zur Verfügung.
Rukwied: Falsches Signal
Die heutige Verabschiedung der erneuten Änderung der Düngeverordnung im Bundesrat ist aus Sicht des Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, ein falsches Signal an die Landwirtschaft: „Wir stehen eindeutig zum Gewässerschutz. Aber diese Verordnung ist fachlich mangelhaft: Eine bedarfsgerechte Düngung der Kulturpflanzen und Zwischenfrüchte ist zukünftig nicht mehr möglich. Dies wird Qualität und Erntemenge negativ beeinflussen und letztendlich die gesamte Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung schwächen“, kritisiert Rukwied.
Bund und Länder hätten die Verordnung nun im Eiltempo und ohne fachliche Diskussion und Abwägung durchgeboxt. „Die Chancen für notwendige Korrekturen wurden vertan“, sagt Rukwied. Völlig unverständlich ist nach Auffassung des Deutschen Bauernverbandes, dass die Mehrheit der Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung sämtliche fachlich sinnvollen Änderungsanträge abgelehnt und damit die Chancen für eine praxistauglichere Düngeverordnung vertan haben. Die Entscheidung der Länder zur Fristverlängerung für die neue Verwaltungsvorschrift zur Abgrenzung der Roten Gebiete sowie zum Inkrafttreten der dort geltenden Auflagen auf Ende Dezember 2020 sei zwar in Anbetracht der aktuellen Corona-Pandemie richtig, ändere aber nichts an der grundsätzlichen Bewertung der Düngeverordnung. Bund und Länder seien jetzt gefordert, unverzüglich die Binnendifferenzierung umzusetzen.
Die Überprüfung des Messstellen-Netzes und der technischen Ausstattung der Messstellen bleibe zudem eine Daueraufgabe und zwingend erforderlich, um eine wissenschaftlich fundierte und repräsentative Darstellung der Wasserqualität in Deutschland zu erreichen und für Akzeptanz in der Landwirtschaft zu werben, betont Bauernpräsident Rukwied.
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