Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Bundesrat entscheidet zur Sauenhaltung

Ferkelerzeugung im Land massiv bedroht

Der Bundesrat sei bei seiner heutigen Entscheidung zur Schweinehaltung über die vorgebrachten Forderungen des Bauernverbandes nach längeren Übergangszeiten hinweggegangen, bedauert Klaus Mugele. Zahlreiche fachlichen Argumente und Erfahrungen aus der Praxis zur Gruppenhaltung seien weitgehend ignoriert worden. Stattdessen habe der Bundesrat "extrem erhöhte Vorgaben zu Mindestflächen kompromisslos durchgesetzt", kritisiert der Vizepräsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV). Das belaste erneut zusätzlich die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe im EU-Binnenmarkt.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
LBV-Vizepräsident Klaus Mugele
LBV-Vizepräsident Klaus MugeleKrehl
Artikel teilen:

Mit der heutigen Entscheidung im Bundesrat zur Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung wurde Rechtssicherheit geschaffen. Eine Anpassung der Rechtslage war aufgrund des sogenannten Magdeburger-Urteils längst über- fällig und dringend notwendig.

Sauenhalter in Baden-Württemberg vor gewaltige Herausforderungen

Die am 3. Juli 2020 beschlossenen Haltungsvorgaben stellen die Sauenhaltung in Baden-Württemberg vor gewaltige Herausforderungen. Bereits mit Einführung der Gruppenhaltung im Wartebereich im Jahr 2013 waren deutlich negative strukturelle Folgen zu beobachten. Seit 2010 haben in Baden-Württemberg knapp
60 Prozent der Sauenhalter aufgegeben. Inzwischen halten nur noch rund 900 Betriebe im Land Muttersauen. Das teilt der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) am 3. Juli 2020 mit.

Neue Regelungen gravierender als Gruppenhaltung aus 2013


Die neuen Regelungen für das Deckzentrum und den Abferkelstall sind vor allem für die bäuerlichen Familienbetriebe wesentlich gravierender als die Einführung der Gruppenhaltung im Jahr 2013, allein weil viele bestehende Ställe aufgrund der vorhandenen Bauhülle nicht entsprechend umgebaut werden können. Die Anfor- derungen führen zu einem deutlich höheren Managementaufwand und erheblich höheren Kosten.

LBV-Vize Mugele kritisiert zu kurze Übergangszeiten

„Es ist völlig unverständlich, dass im Bundesrat über die mit allem Nachdruck vor gebrachten Forderungen des Bauernverbandes nach längeren Übergangszeiten hinweggegangen wurde“, betont Klaus Mugele. „Zahlreiche fachliche Argumente und Erfahrungen aus der Praxis zur Gruppenhaltung wurden weitgehend ignoriert, stattdessen extrem erhöhte Vorgaben zu Mindestflächen kompromisslos durchgesetzt. Das belastet erneut zusätzlich die Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt“, kritisiert der Vizepräsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV).

Politische Entscheidungen dürfen nicht dazu führen, dass die heimische Ferkelzucht aufgrund immens steigenden Auflagen und damit verbundenen höheren Pro duktionskosten in ausländische Betriebe mit deutlich geringeren Tierschutzstandards verlagert wird.

Ausreichende Förderung erforderlich

Die baden-württembergischen Schweinehalter haben im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) in den vergangenen Jahren schon viele Ansätze zur Verbesserung des Tierwohls in der Schweinehaltung entwickelt. Fachlich sinnvolle Verbesserungen im Tierschutz werden Ferkelerzeuger nur mit einer ausreichend honorierten und zielgerichteten Förderung umsetzen können, betont der Landesbauernverband.

Landesbauernverband pocht auf Erleichterungen im Baurecht

Zudem seien Erleichterungen im Baurecht einschließlich Emissions- bzw. Immissionsrecht unverzichtbar. Ohne solche Begleitmaßnahmen und einer Unterstützung höherer Standards durch den Verbraucher beim Einkauf hat die heimische Sauenhaltung keine Zukunft.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren
Ort ändern

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.