Aus für den Kastenstand besiegelt
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Es war ein langer Weg: Die Entscheidung über die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung schwebt seit mehreren Jahren über den Sauenhaltern und wurde im Bundesrat bereits mehrfach vertagt. Vergangene Woche fiel nun die Entscheidung. Dazu beigetragen hatte ein neuerlicher Kompromissvorschlag von Nordrhein-Westfalen.
Was ändert sich
Nach 2028 dürfen Sauen im Deckzentrum nicht mehr im Kastenstand gehalten werden. In den kommenden acht Jahren müssen die Kastenstände allerdings bereits so gestaltet sein, dass die Sauen in Seitenlage ihre Gliedmaßen komplett ausstrecken können. Für kurze Zeiträume, zum Beispiel zur künstlichen Besamung oder für ärztliche Untersuchungen, ist die Fixierung auch nach der Übergangsfrist möglich.
Deutscher Bauernverband kritisiert die Entscheidung
Nach dem Abferkeln reduziert sich die Verweilzeit und der Kastenstandhaltung im Ferkelschutzkorb ist künftig höchstens fünf statt bisher 35 Tage zulässig.
Landesbauernverband in Baden-Württemberg bangt um seine Sauenhalter
Ab 2028 wird die Gruppenhaltung der Sauen dann obligatorisch. Dabei muss in der Gruppenhaltung eine Bodenfläche von mindestens 5,0 Quadratmetern je Sau zur Verfügung stehen. Zudem müssen für die Sauen ein Aktivitätsbereich und Rückzugsräume eingerichtet werden. Abferkelbuchten müssen mindestens 6,5 Quadratmeter groß sein.
Die Übergangsfrist für den Umbau des Abferkelbereichts beträgt 15 Jahre. Ein kurzer Zeitraum, für den die Regierung zwar Gelder zugesagt hat, der viele Betriebe aber dennoch vor Herausforderungen stellen wird.
"Die Verordnung soll überwiegend am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Damit dies geschehen kann, muss das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Änderungsmaßgaben des Bundesrates vollständig umsetzen. Ob und wie schnell dies geschieht, entscheidet das Ministerium", ist aus dem Bundesrat zu hören.
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