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Afrikanische Schweinepest (ASP)

Mit einem Früherkennungsprogramm Aufwand und Kosten sparen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist durch die Corona-Krise ein wenig in den Hintergrund geraten und über einen ASP-Ausbruch in Deutschland möchte man momentan nicht nachdenken, meint die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) in einem aktuellen Bericht auf ihrer Website. Dennoch, so die Interessensorganisation, stehe die ASP vor der Haustür, denn in Polen flaue die Kurve bei den Neuinfektionen bislang nicht ab. Immer wieder meldeten die polnischen Behörden Ausbrüche – in erster Linie bei Wildschweinen, aber auch in Hausschweinebeständen. Falls es zu einem ASP-Ausbruch in Deutschland kommen sollte, gilt es deshalb, vorbereitet zu sein. Genau das können Schweinehalter laut ISN schon jetzt mit einem ASP-Früherkennungsprogramm tun, dem sogenannten ASP-Monitoring.

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Ziel und Zweck des ASP-Monitorings

Grundsätzlich diene das ASP-Früherkennungsprogramm dazu, die Voraussetzungen für den sogenannten Status zu erlangen. Denn im Fall des ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen ist das Verbringen von Hausschweinen aus den betroffenen Restriktionsgebieten oftmals nur unter Auflagen und nach Genehmigung durch die zuständige Behörde zulässig. Neben einem kurzfristigen Untersuchungsnachweis mit negativem Ergebnis für die zu verbringenden Schweine, bei dem der Schweinehalter Blutproben von allen zu verbringenden Tiere innerhalb von zehn Tagen vor dem Transport virologisch untersuchen lassen muss, gibt es die Möglichkeit, bereits im Vorfeld eines möglichen ASP-Ausbruchs durch eine regelmäßige Untersuchung des Bestandes einen Status zu erlangen.

Ziel sei es, bei einem Ausbruch der ASP bei Wildschweinen Schweine weiterhin aus gefährdeten Gebieten verbringen zu können. Seit Jahresbeginn haben schweinehaltende Betriebe nun die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis die Voraussetzungen dafür zu schaffen.  

Voraussetzungen und Ablauf

Beim ASP-Früherkennungsprogramm wird der Betrieb zweimal jährlich durch das Veterinäramt (beziehungsweise durch einen dazu ermächtigten Tierarzt) inklusive einer klinischen Untersuchung im Abstand von mindestens vier Monaten kontrolliert.  Zudem wird wöchentlich eine Untersuchung von verendeten Schweinen durchgeführt. Dabei müssen pro Kalenderwoche und Produktionseinheit mindestens die ersten beiden über 60 Tage alten verendeten Hausschweine beprobt werden. Generell müsse der Betrieb die von der zuständigen Behörde festgelegten Biosicherheitsanforderungen erfüllen.

Um am ASP-Früherkennungsprogramm teilnehmen zu können, muss eine Anmeldung beim zuständigen Veterinäramt erfolgen. Ab der ersten Betriebskontrolle durch die zuständige Behörde beginnt der Zeitraum der regelmäßigen virologischen Untersuchungen (PCR) der verendeten Schweine. Nach frühestens vier Monaten findet eine zweite Betriebskontrolle statt und ermöglicht so die Erlangung des sogenannten Status. Zur Aufrechterhaltung müssen die PCR-Untersuchungen der verendeten Tiere kontinuierlich fortgeführt sowie Betriebskontrollen zweimal jährlich durchgeführt werden.

Vorteile liegen auf der Hand

Die Voraussetzungen scheinen laut ISN zunächst sehr aufwändig. Dennoch bringe der Status schweinehaltenden Betrieben neben erleichterten Bedingungen für die Verbringung von Schweinen im Krisenfall auch finanzielle Vorteile durch eine geringere Anzahl an Schweinen, die beprobt werden müssten.  Durch die kontinuierlichen PCR-Untersuchungen der verendeten Tiere könne im ASP-Ernstfall eine Blutuntersuchung aller zu verbringenden Schweine vermieden werden, deren Kosten von den Tierhaltern getragen werden müssten.

Die ISN rät Schweinehalter, sich bei ihrem zuständigen Veterinäramt und ihrem Hoftierarzt zu informieren, ob die Teilnahme am ASP-Früherkennungs-programm für ihren Betrieb sinnvoll sei. Für Betriebe, die häufig Tiere verbringen, könne ein Status sinnvoll sein. Für reine Mastbetriebe mit wenigen Tierbewegungen biete die Teilnahme nicht unbedingt einen Mehrwert. Diese Entscheidung müsse also betriebsindividuell getroffen werden.

In Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurde das genaue Vorgehen zum ASP-Früherkennungsprogramm inzwischen abgestimmt.

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