Bundeslandwirtschaftsministerium setzt auf koordiniertes Vorgehen
Am 31. Oktober 2020 wurde in Sachsen ein positiver Befund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein bestätigt. Neben Brandenburg ist Sachsen damit nun ein zweites Bundesland an der Grenze zum Nachbarland Polen betroffen. Der Hausschweinbestand ist in Deutschland weiterhin ASP frei. In beiden Bundesländern laufen die entsprechend der Schweinepestverordnung vorgezeichneten lokalen und regionalen Maßnahmen, die zur Eindämmung der ASP notwendig sind, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) jetzt mit.
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Das aktive ASP-Geschehen aus Polen hat sich in Richtung Westen ausgebreitet. Seit Januar waren bereits Fälle von ASP in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland aufgetreten. Nachdem am 10. September 2020 ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Brandenburg bestätigt wurde, gab es – wie erwartet – weitere Befunde.
Das BMEL betreibt eigenen Angaben zufolge seit Auftreten der ersten Fälle von ASP in Europa eine entsprechende Aufklärungs- und Präventionsarbeit. Mehrsprachig würden zum Beispiel Reisende aus dem Osten darauf hingewiesen, Lebensmittelabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Auch für den Ernstfall habe es Vorbereitungen gegeben: Mit Änderungen im Tiergesundheits- und im Bundesjagdgesetz sowie der Schweinepestverordnung habe das BMEL dafür gesorgt, dass den Ländern wirksame Instrumente zur Verfügung stüden, um die weitere Ausbreitung zu verhindern.
Dementsprechend habe das BMEL die Bundesländer frühzeitig informiert und aufgefordert, sich auf den Ernstfall vorzubereiten. Sachsen sehe sich gut gewappnet und könne auf die Erfahrungen in Brandenburg zurückgreifen. Das BMEL stehe nunmehr auch in engem Kontakt mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS).
Für Mittwoch, den 4. November 2020, beruft das Bundeslandwirtschaftsministerium erneut den Zentralen Krisenstab „Tierseuchen“ mit Vertretern von Bund und Ländern unter Leitung von Staatssekretärin Beate Kasch ein.
Der Fokus der aktuellen lokalen Maßnahmen liege auf der Begrenzung des Tierseuchengeschehens, auf einer Verhinderung einer weiteren Verbreitung in der Wildschweinpopulation sowie des Eintrages des Erregers in die Hausschweinebestände. Alle Schweinehalter sind laut BMEL aufgefordert, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Auch sei eine deutliche Reduzierung der Wildschweinpopulation erforderlich.
Entscheidend sei auch die Reduzierung des hohen Infektionsdrucks aus Polen. Staatssekretärin Beate Kasch: „Unser Ziel ist es, die ASP so schnell wie möglich erfolgreich zu tilgen. Das ist eine gemeinsame Kraftanstrengung. Deshalb ist eine intensive Zusammenarbeit von Bund und Ländern mit einer konsequenten Umsetzung der notwendigen Maßnahmen entscheidend.“ Staatssekretärin Beate Kasch sagte auch im Namen von Bundesministerin Julia Klöckner die Unterstützung des BMEL zu:
- Das BMEL unterstützt den Bau des Wildschutzzaunes. Dafür wurde der nationale Rechtsrahmen in den betroffenen Gebieten durch Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und der Schweinepestverordnung angepasst.
- Über den engen Kontakt zur Europäischen Kommission setzt sich das BMEL für eine EU-Kofinanzierung für den Zaunbau ein.
- Das BMEL stellt die Expertise der Sachverständigen des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) zur Verfügung.
- Das BMEL steht in engem Kontakt mit dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesverkehrsministerium. Denn für Seuchenbekämpfungsmaßnahmen vor Ort, wie beispielsweise die Kadaversuch ist die Unterstützung der Bundeswehr und des Technischen Hilfswerkes und auch der Autobahndirektionen unverzichtbar.
- Mit Polen ist das BMEL sowohl auf politischer als auch auf technischer Ebene in intensiven Gesprächen, um unter anderem die Errichtung von Wildschutzzäunen auch auf polnischer Seite voranzubringen. Dazu tauscht sich Bundesministerin mit ihren polnischen und tschechischen Kollegen aus.
- Im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung sind auf Länder- Ebene Entschädigungsmaßnahmen vorgesehen für den Fall, dass die ASP im Hausschweinebestand ausbricht. Für diese Maßnahmen kann von EU-Seite eine Finanzhilfe gewährt werden.
- Durch eine Regionalisierung konnten Handelserleichterungen erreicht werden. Die Regionalisierung ermöglicht in der EU – mit Ausnahme definierter Seuchengebiete –, weiterhin deutsches Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse zu handeln.
Derzeit, so das BMEL, würden intensiv Gespräche für die Anerkennung der Prinzipien der ASP-Regionalisierung mit Drittländern geführt, um den Export von Schweineerzeugnissen aus den ASP-freien Regionen zu ermöglichen. Viele asiatische Staaten haben mit dem Ausbruch der ASP die Einfuhr von Schweinefleisch aus Deutschland gestoppt -analog zum Vorgehen gegenüber anderen Europäischen Staaten, in denen die ASP ausgebrochen ist.
Bisher liegen in Deutschland 124 positiv bestätigte Fälle im Wildschweinbestand vor. In Deutschland ist der Hausschweinbestand nach wie vor frei von ASP. Für Menschen und andere Tierarten ist das ASP-Virus ungefährlich.
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