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Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

EU gibt grünes Licht für die Reform

Am Dienstag, 23. November gab das Parlament grünes Licht für die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union.

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Rueß
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Das Parlament hat gefordert, dass die Stärkung der Artenvielfalt und die Einhaltung der Vorschriften und Verpflichtungen der EU im Umwelt- und Klimaschutzbereich der Schlüssel für die Umsetzung der 2023 in Kraft tretenden reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind.

Die Kommission wird künftig bewerten, ob die Mitgliedstaaten mit ihren GAP-Strategieplänen diesen Verpflichtungen entsprechen. Landwirtinnen und Landwirte müssen derweil künftig noch mehr auf klima- und umweltfreundliche Verfahren setzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass mindestens 35 Prozent der Haushaltsgelder für die Entwicklung des ländlichen Raums und mindestens 25 Prozent der Direktzahlungen für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden.

Mehr Unterstützung für kleine Betriebe und Junglandwirte

Das Parlament setzte durch, dass mindestens zehn Prozent der Direktzahlungen für die Unterstützung kleiner und mittlerer Agrarbetriebe verwendet werden und mindestens drei Prozent des GAP-Haushalts an Junglandwirte gehen.

Mehr Transparenz und bessere Einhaltung der Arbeitsvorschriften

Das Parlament drängte mit Erfolg darauf, dass die EU-Arbeitsvorschriften im Agrarbereich besser überwacht und Verstöße geahndet werden. Erreicht werden soll das durch die Zusammenarbeit der Arbeitsinspektoren der Mitgliedstaaten und der GAP-Zahlstellen.

Ein EU-Instrument zur Datenauswertung sorgt künftig für transparentere Informationen über die Endbegünstigten von EU-Fördergeldern. Dieses den Mitgliedstaaten zugängliche Instrument hilft, Informationen öffentlicher Datenbanken abzugleichen und so zu erkennen, ob und wo Betrug droht, der geahndet werden soll.

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