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Afrikanische Schweinepest

Landkreis Emmendingen hebt Schutz- und Überwachungszone auf

Nachdem in einem Hausschweinebestand in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Emmendingen am 25. Mai dieses Jahres der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt worden war, war vom Landratsamt eine Schutz- und Überwachungszone um den betroffenen Betrieb in Forchheim eingerichtet und eine Allgemeinverfügung erlassen worden. Ab Donnerstag, 25. August gilt diese Sperrzone nun gemäß den Vorgaben der EU nicht mehr.

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Mutinka/www.pixabay.de
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Die Bestimmungen sollten eine Ausbreitung des Virus verhindern, was auch gelungen sei, wie das Landratsamt Emmendingen hierzu in einer Pressemitteilung bekannt gibt. Unter anderem war es Schweinehaltern untersagt worden, Schweine in die ausgewiesenen Zonen hinein und aus den Zonen heraus zu bringen, für Hunde wurde eine Leinenpflicht erlassen. Als weitere Seuchenbekämpfungsmaßnahme wurde der betroffene Hof mit rund 60 Tonnen Branntkalk sowie großen Mengen an Desinfektionsmittel dekontaminiert. Mit der Aufhebung der Allgemeinverfügung, die nach EU-Recht drei Monate gilt, werden diese Bestimmungen beendet und die Sperrzone wird aufgehoben. Somit gilt auch die Leinenpflicht nicht mehr.

Ursache für Ausbruch weiterhin unbekannt

Wie es zu dem ASP-Ausbruch kam, ist nicht geklärt, eine Ursache konnte nicht gefunden werden. Eine Ansteckung der Hausschweine durch Wildschweine gilt als so gut wie ausgeschlossen, da trotz intensiver Suche über mehrere Wochen hinweg mit speziell ausgebildeten Spürhunden und mit Drohnen keine toten, mit dem ASP-Virus infizierten Wildschweine gefunden wurden. Auch in den Futterproben und im Trinkwasser des betroffenen Hofes wurden keinerlei Hinweise auf das ASP-Virus festgestellt. "Die Ursache des ASP-Ausbruches ist höchstwahrscheinlich auf die Verfütterung von ASP-belasteten Speiseresten zurückzuführen", sagt Babette Bisang, Leiterin des Emmendinger Veterinäramts.

Landrat Hanno Hurth zeigt sich derweil erleichtert, dass der ASP-Ausbruch im Landkreis gestoppt und die Bestimmungen nun wieder aufgehoben werden können. Vor allem die Schweinebetriebe in der Sperrzone hätten unter den harten Vorgaben, die nach EU-Recht galten, gelitten. "Umso mehr freut es mich, dass der Ausbruch der afrikanischen Schweinepest in unserem Landkreis auf den einen Hof begrenzt werden konnte. Dies war durch die engagierten und vor allem auch schnellen Bemühungen vieler verschiedener Einsatzkräfte möglich, bei denen ich mich an dieser Stelle noch einmal herzlich bedanken möchte", machte Hurth deutlich.

Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der ASP-Allgemeinverfügung wurde auf der Homepage des Landratsamts Emmendingen unter www.landkreis-emmendingen.de/aktuelles/allgemeinverfuegungen veröffentlicht.

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