Schweinemäster können ihre Teilnahme vorübergehend aussetzen
Ab sofort erhalten Schweinemäster der Initiative Tierwohl (ITW), die Möglichkeit, ihre Teilnahme vorübergehend auszusetzen – ohne sich komplett abzumelden. Damit reagiert die ITW auf die aktuell schwierige Vermarktungssituation für die Tiere in diesem Programm. Mit dem Aussetzen der Teilnahme könne die Umsetzung der Anforderungen pausieren, teilt die Organisation hierzu aktuell mit. In Abstimmung mit der ITW dürfe diese Pause maximal acht Monate betragen und längstens bis zum 31. August 2023 andauern.
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Mehr Flexibilität in der aktuellen Marktsituation
Aktuell herrschen schwierige Zeiten am Markt – vor allem für die Schweinehalter. "Unser Ziel ist und war es, Tierwohl in der Breite zu verankern und bei der Umsetzung unterstützen wir unsere Tierhalter so gut es geht", erklärt Robert Römer, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl. Mit der Option, die Teilnahme vorrübergehend zu pausieren, soll Tierhaltern die Flexibilität und Unterstützung ermöglicht werden, die sie in diesen Zeiten benötigten.
Keine ITW-Audits in der Pause
Für die Tierhalter biete das Pausieren den Vorteil, dass in diesem Zeitraum die ITW-Anforderungen nicht eingehalten werden müssen und keine ITW-Audits stattfinden – der Stall aber nicht leer stehen muss. Der Betrieb habe zwar keine ITW-Lieferberechtigung, können seine Tiere aber weiterhin mästen, und zum Beispiel als QS-Tiere – bei entsprechender Zulassung im QS-System – vermarkten.
Der Zeitraum wird vorab vom Tierhalter definiert und über den Bündler an die ITW kommuniziert. Von der ITW-Geschäftsstelle werde dann eine entsprechende Sperre in der Tierwohldatenbank hinterlegt. Bei Wiederaufnahme der Teilnahme muss ein neues Programmaudit durchgeführt werden. Besteht jedoch die Unsicherheit, ob die Teilnahme nach der Pause fortgesetzt wird, empfiehlt die ITW die bisherige Teilnahme über ein zusätzliches Bestätigungsaudit vor der Pause abzusichern.
Regelungen für Ferkelerzeuger
Hinsichtlich der Auswirkungen auf die Auszahlung von Tierwohlentgelt für Ferkelaufzüchter, die nach dem 1. November 2022 erstmalig am Programm 2021-2023 teilnehmen und somit nur Entgelt für jene Ferkel erhalten, die an ITW-Mäster geliefert wurden, verweist die ITW auf die Erläuterungen zum Kriterienkatalog Ferkelaufzucht Was passiert, wenn der abnehmende ITW-Mastbetrieb am Tag der Lieferung nicht in der öffentlichen Suche erscheint? Da die Schweinemäster, die pausieren, weiterhin ITW-Teilnehmer sind, könne eine schriftliche Anfrage an die ITW erfolgen, damit die Tiere trotz fehlender Lieferberechtigung gemeldet werden dürfen.
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