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Grundwasserschutz

Gericht stoppt Ausbau eines großen Rinderstalls in Ellwangen

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Erweiterung eines Rinderstalls in Ellwangen im Ostalbkreis zunächst gestoppt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert jetzt ein neues Genehmigungsverfahren. Das zuständige Landratsamt will einen Punkt prüfen.

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Nach einer Klage des BUND hat das Verwaltungsgericht in Stuttgart den Ausbau eines Rinderstalls in Ellwangen im Ostalbkreis erst einmal gestoppt. Das Gericht gab dem BUND darin recht, dass die Auswirkungen einer Erweiterung auf das Grundwasser noch geklärt werden müsse.

Der Umweltverband hatte im November 2021 Klage eingereicht und diese im Februar 2022 damit begründet, dass das Landratsamt Ostalbkreis die Erweiterung der Tierhaltung von 772 auf 1313 Rinderplätze, sowie von 116 auf 171 Kälber im Frühjahr 2020 genehmigt hatte, ohne die erforderlichen Umweltprüfungen vorgenommen zu haben.

Die Behörde, so der BUND, habe bereits in der Vorprüfung der Umweltverträglichkeit nicht untersucht, ob die beantragte Änderung zu einer relevanten Grundwasserverschlechterung durch Nitrat beitragen könne, teilt die Umweltorganisation in einer Pressemitteilung mit. Dabei hätte sie neben den Auswirkungen der Gülle auch die Folgen von Silage auf Abwässer und die Luft ins Auge fassen müssen. Das sah auch das Verwaltungsgericht so: Bis die Prüfung nachgeholt werde, sei die Änderungsgenehmigung damit nicht vollziehbar.

Sylvia Pilarsky-Grosch, Landesvorsitzende des BUND Baden-Württemberg, erklärt hierzu: „Die Genehmigungsbehörden in Baden-Württemberg gehen zu leichtsinnig mit dem Thema Grundwasserschutz um. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zum Bau des 1000-Kühe-Stalles Ostrach-Hahnennest im Februar 2021 hat auch im Fall Kobeleshof das Verwaltungsgericht Stuttgart nun die Berücksichtigung der Nitrat-Grenzwertüberschreitungen angemahnt.“

Der Stall befinde sich nahe einer Grundwassermessstelle, an der bereits seit vielen Jahren der EU-weit geltende Nitratgrenzwert immer wieder überschritten werde. Die Ermittlung und Bewertung der Stickstoffeinträge über den Luftpfad in die nähere Umgebung müsse nun in einem ergänzenden Verfahren neu beurteilt werden. Der BUND fordert das Landratsamt deshalb auf, das Verfahren als ordentliches Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

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