Solarpaket I kommt
Der Bundestag hat sich in dieser Woche auf das Solarpaket I geeinigt. Es soll für mehr Solarzubau sorgen und vor allem den Betrieb von Solaranlagen entbürokratisieren. Der Gesetzentwurf soll noch in diesen Monat in den Bundesrat zur Entscheidung.
- Veröffentlicht am

Es war ein zähes Ringen, dass nun ein Ende zu finden scheint. Das Reformpaket soll nicht nur zum Bürokratieabbau beitragen, sondern auch den weiteren Ausbau von Fotovoltaikanlagen erleichtern. Immobilieneigentümern, Mieter und Landwirte könnten davon profitieren.
Duldungspflicht vom Tisch
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, begrüßte vor allem die Einigung der Ampel-Koalition, dass die geplante Duldungspflicht auf öffentliche Flächen beschränkt wurde. Das sei ein klares Bekenntnis zum Eigentum und zum Erhalt der privatautonomen Verhandlungen, die für die Akzeptanz der Energiewende unverzichtbar sei, betont Krüsken.
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt, dass sich die Ampel-Koalition mit dem „Solarpaket I“ nunmehr auf ein ganzes Bündel an Gesetzesreformen zur Beschleunigung des Fotovoltaikausbaus einigen konnte. Er begrüßt es, dass die Errichtung von Solaranlagen auf Unternehmen in der Leistungsklasse 40 bis 750 Megawatt leichter werden dürfte. Hier folge die Ampel-Koalition der Branchenempfehlung, die Vergütungssätze für eingespeisten Solarstrom anzuheben, um die Kostensteigerungen insbesondere bei der Finanzierung und Installation künftig einzupreisen. Dies werde Unternehmen erleichtern, Solarstromanlagen auch dann auf ihren Firmendächern zu errichten, wenn der erzeugte Solarstrom nur zu einem geringen Teil im eigenen Gebäude verbraucht werden kann.
Solarstadl-Regelung
Gefolgt ist die Ampel-Koalition der Branchenempfehlung, die Solarstadl-Regelung derart zu aktualisieren, dass Landwirte, die seit dem Jahr 2012 im Außenbereich errichteten Gebäude mit Photovoltaikanlagen zu verbesserten Förderkonditionen nachrüsten können.
Kein Verständnis äußerte der BSW-Solar hingegen dafür, dass die Bundesregierung die Grenze für die verpflichtenden Teilnahme an Auktionen für Gewerbedächer als Fördervoraussetzung von 1000 kWp auf 750 kWp absenken will. Dementsprechend müssten alle PV-Anlagen, die sich auf Dächern befinden und eine installierte elektrische Leistung von mindestens 751 kWp haben, wieder an der Ausschreibung teilnehmen.
Neuigkeiten für Agri-PV
Je nach Höhe, dürfen Agri-PV-Anlagen, die senkrecht ausgerichtet sind künftig am neuen Untersegment für "besondere Solaranlagen" teilnehmen. Das mache sie in der Vergütung attraktiver. Anders als ursprünglich vorgesehen wird es keinen Bonus bei einer extensiven Landbewirtschaftung geben.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.