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Nitratinformationsdienst (Teil 10 und Abschluss 2025)

Letzter NID-Artikel für die Saison 2025

Die Anzahl der beprobten Standorte ist in den vergangenen Wochen stark gesunken, daher wird mit diesem NID-Artikel die Saison 2025 beendet.

von Hanna Uckele, Anja Heckelmann vom LTZ Augustenberg erschienen am 28.04.2025
© LTZ
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Die Auswertung für Körnermais basiert auf etwa 120 Proben und zeigt einen durchschnittlichen Nitratgehalt von 57 kg N/ha. Für Silomais wurden rund 100 Proben mit einem durchschnittlichen Nitrat-N-Gehalt von 65 kg N/ha analysiert. Bei Kartoffeln liegt der durchschnittliche Nitratgehalt in der Bodentiefe von 0 bis 60 cm aktuell bei 53 kg N/ha. Die regionalen Unterschiede innerhalb der Maisanbauflächen sind dabei zu berücksichtigen.

Hinweis zur späten Nmin-Methode bei Mais

Am 30. April beginnt die Probenahme von Mais nach der „späten Nmin-Methode“. Diese Werte werden jedoch für die vorliegenden Auswertungen nicht verwendet, da die beprobten Standorte in der Regel bereits vor der Probenahme eine Startdüngung erhalten haben.

Bitte beachten Sie zur späten Nmin-Methode folgende Hinweise:

  1. Die Probenahme sollte frühestens im 4-Blattstadium erfolgen, wobei zwischen dem Saat- und dem Messtermin mindestens 4 Wochen liegen müssen.
  2. Bei einer vorangegangenen Reihendüngung muss die Beprobung exakt zwischen den Reihen durchgeführt werden.
  3. Die Proben müssen so schnell wie möglich ins Labor transportiert werden. Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden. Bei Bedarf können die Proben in einer Gefriertruhe zwischengelagert werden.

Ende des Beprobungszeitraums für verschiedene Kulturen

Für die folgenden Kulturen endet der Beprobungszeitraum in den nächsten Wochen:

  • Frühkartoffeln und Durchwachsene Silphie zum 15. Mai
  • Zuckerrüben zum 31. Mai
  • Kartoffeln und Sonnenblumen zum 15. Juni
  • Mais und Reben zum 30. Juni
  • Junganlagen von Reben und Spargel zum 31. Juli

Für später gezogene Proben wird von den Laboren nur noch der Nitratgehalt mitgeteilt.

Hinweise zur Beprobung in Wasserschutzgebieten

n Wasserschutzgebieten der Nitratklassen II oder III (Problem- oder Sanierungsgebiete) ist gemäß der baden-württembergischen SchALVO bei bestimmten Kulturen die Bemessung der Stickstoffdüngung nach der Nmin-Messmethode vorgeschrieben.

Für die Maisdüngung ist die „späte Nmin-Messmethode“ obligatorisch, d.h., die Nmin-Beprobung darf frühestens im 4-Blatt-Stadium erfolgen. Der ermittelte N-Düngebedarf kann ab dem 6-Blatt-Stadium ausgebracht werden (die SchALVO-Beschränkungen zu Einmalgaben gelten hierbei nicht); der hierbei ermittelte N-Düngebedarf darf unter Berücksichtigung der Startgabe den zur Startdüngung ermittelten ersten N-Düngebedarf (ggf. im Nitratgebiet -20 %) nicht überschreiten.

Die Startdüngung (bei vorher ermitteltem N-Düngebedarf, i.d.R. mit Referenzwert) darf bei mineralischer Düngung nur als Reihen- oder Unterfußdüngung erfolgen; dabei sind höchstens 40 kg anrechenbarer Stickstoff je ha zulässig (dies entspricht gemäß DüV einer Ausnutzung von 100 %), außerdem sind langsam wirkende Dünger zu verwenden. Werden für die Startdüngung anstatt Mineraldüngern ganz oder teilweise organische Dünger eingesetzt, sind ebenfalls höchstens 40 kg anrechenbarer Stickstoff je ha zulässig; werden Gülle mit Nitrifikationshemmstoff oder feste separierte Gärrückstände eingesetzt, dürfen höchstens 60 kg anrechenbarer Stickstoff je ha aufgebracht werden (dies entspricht der Ausnutzung gemäß DüV, Anlage 3, mindestens jedoch dem Ammoniumgehalt). Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Wasserschutzberatung der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde.

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